Kinder- & Jugendärzte im Netz

Ihre Haus- und Fachärzte von der Geburt bis zum vollendeten 18. Lebensjahr

Herausgeber:

Dr. med. Christoph John
Kinder- u. Jugendarzt / Allergologe / Kinderpneumologe

Vorsorgen:

In Deutschland haben Kinder bis zur Vollendung ihres 5. Lebensjahres einen rechtlichen Anspruch auf insgesamt 10 Vorsorgeuntersuchungen. Die Kosten für diese Vorsorgeuntersuchungen werden vom Gesetzgeber übernommen.

Weiterhin erstatten die meisten Krankenkassen weitere Vorsorgeuntersuchungen im Alter von 7-8 (U10) und 9-10 Jahren (U11). In den Vorsorgeuntersuchungen sollen Krankheiten oder Störungen, die eine normale körperliche, geistige und intelektuelle Entwicklung gefährden, frühzeitig erkannt und behandelt werden.

Wir führen alle Vorsorgeuntersuchungen bis zur U 11 (U1 und U2 finden i. d. Regel noch in der Klinik statt) sowie die Jugendgesundheitsberatung J1 durch. Da diese Untersuchungen sehr umfangreich sind, bitten wir um gesonderte Terminvereinbarung. Bitte bringen Sie zu jeder Vorsorgeuntersuchung das Vorsorgeheft mit.

Fallen Ihnen außerhalb dieser Vorsorgeuntersuchungen Besonderheiten bei Ihrem Kind auf, sollten Sie uns unbedingt benachrichtigen.


Vorsorgeplan
 U2  
  3. - 10. Lebenstag
 U3
  4. - 6. Lebenswoche
 U4 
  3. - 4. Lebensmonat
 U5
  6. - 7. Lebensmonat
 U6
  10. - 12. Lebensmonat (vor dem 1. Geburtstag)
 U7
  21. - 24. Lebensmonat (vor dem 2. Geburtstag)
 U7a
  34. - 36. Lebensmonat (vor dem 6. Geburtstag)
 U8
  43. - 48. Lebensmonat (vor dem 4. Geburtstag)
 U9
  60. - 64. Lebensmonat (um den 5. Geburtstag)
 U10 
   7.- 8.       Lebensjahr
 U11
   9. - 10.    Lebensjahr
 J1 
   13. - 15.  Lebensjahr

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