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Kinderarzt Wilkau-Haßlau - Dr. med. Friedrich Herrmann

Aufgrund einer Vielzahl an Nachfragen, möchte ich an dieser Stelle meine Haltung zur telefonischen Krankschreibung von Kindern erläutern.

In den letzten Jahren haben sich zu meinem Bedauern einige eher unglückliche und meiner Meinung nach auch nicht zu Ende gedachte gesundheitspolitische Veränderungen ergeben.

Dazu zählt die Ausstellung eines Kinderkrankenscheines auf telefonische Anforderung durch die Eltern. Das aktuelle Vorgehen hierfür ist ein Verwaltungsprozess, aber keine ärztliche Tätigkeit.

Im Allgemeinen wird die Kinderarztpraxis aufgesucht, weil das Kind krank ist und ärztliche Hilfe benötigt. Dazu gehören ein Anamnesegespräch mit den Eltern und ggf. mit dem Kind, die körperliche Untersuchung mit Beurteilung des Allgemeinzustandes des Kindes, die Verschreibung von Medikamenten, die Beratung der Eltern zur Medikamenteneinnahme, zum weiteren Vorgehen sowie zu Anzeichen für eine Krankheitsverschlechterung und damit zur Erfordernis einer erneuten Vorstellung und bei Bedarf die Ausstellung des Kinderkrankenscheines. Am Ende dieses Prozesses übernehme ich die Verantwortung und gebe meine Unterschrift auf die entsprechenden Dokumente.

Die Voraussetzung für eine telefonische Krankschreibung wäre, dass ich mich persönlich in einem Telefonat davon überzeuge, dass das Kind krank ist, eine körperliche Untersuchung nicht notwendig und die Betreuung durch ein Elternteil erforderlich ist. Abgesehen davon, dass mir für diese Telefonate die Zeit fehlt, bin ich auch der Meinung, dass eine derartige Einschätzung telefonisch nicht zuverlässig möglich ist. Ich würde also mit meiner Unterschrift Verantwortung für Dinge übernehmen, die ich nicht beurteilen kann. Das widerspricht jedoch grundlegend meiner persönlichen Einstellung zur Arbeit als Kinderarzt. Mit meiner Unterschrift stehe ich für die von mir persönlich erbrachten Leistungen.

Dr. med. Friedrich Herrmann

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