Kinder- & Jugendärzte im Netz

Ihre Haus- und Fachärzte von der Geburt bis zum vollendeten 18. Lebensjahr

Herausgeber:

Kinder- und Jugendarztpraxis CHRISTIAN NEUMANN
66482 Zweibrücken, Hallplatz 5

Vorsorgeinfo
Patienteninformation

Liebe Eltern,

für Kinder, die gesetzlich krankenversichert sind, gibt es momentan nur Vorsorgeuntersuchungen im 1. Lebensjahr (U1 - U6), mit 2 Jahren (U7), mit 4 Jahren (U8), mit 5 Jahren (U9), sowie zwischen dem 13. und 15. Lebensjahr (J1).

Kinder, die einer privaten Krankenversicherung angehören, haben - gemäß den Bestimmungender amtlichen Privatgebührenordnung (GOÄ 96) - nach dem vollendeten 2. bis zum vollendeten 14. Lebensjahr einmal jährlich Anspruch auf eine Vorsorgeuntersuchung.

Wir Kinder- und Jugendärzte halten jährliche Früherkennungs-bzw. Vorsorgeuntersuchungen bei Kindern für dringend erforderlich, um Auffälligkeiten oder Veränderungen beim wachsenden Kind frühzeitig erkennen und behandeln zu können. Leider ist die Finanzsituation der Gesetzlichen Krankenversicherung so schlecht, daß mit der Umsetzung dieser gesundheitspolitisch wichtigen Maßnahme im Interesse unserer Kinder und Jugendlichen in naher Zukunft nicht zu rechnen sein wird.

Selbstverständlich können Sie - im Interesse des Kindes - jährliche Vorsorgeuntersuchungen durchführen lassen. Diese Leistungen werden dann privat abgerechnet.

Die zusätzliche Früherkennungsuntersuchung für Kinder unfasst folgende Leistungen:
Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten bei einem Kind bis zum vollendeten 14. Lebensjahr (Erhebung der Anamnese, Feststellung der Körpermaße, Untersuchung von Nervensystem einschl Koordination, Sinnesorganen mit Überprüfung der Hör- und Sehfunktion, Skelettsystem, Haut, Brust-, Bauch- und Geschlechtsorganen, Urin, Überprüfung des Impfstatus) - einschließlich Beratung der Bezugsperson(en).

Nach der Amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) belaufen sich die Kosten für diese Leistungen nach den Ziffern 26,826,1217,1406 (bis zum 7. Lebensjahr) bzw. 1403 (ab 7 Jahren) und 3511 (1,1-facher Satz) abgerundet auf insgesamt

65,-- € bis zum vollendeten 7. Lebensjahr
64,-- € nach dem vollendeten 7. Lebensjahr.

Bitte überlegen Sie, ob Ihnen die Gesundheit Ihres Kindes einmal jährlich einen solchen Betrag wert ist.


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