Bewusstlosigkeit
Wenn ein Kind weder auf Berührung, leichtes Kneifen oder Rütteln, noch auf Ansprechen reagiert, aber atmet und ein Herzschlag hörbar ist, hat es sein Bewusstsein verloren. Es ist nicht mehr in der Lage, seine Augen zu öffnen oder zu sprechen, geschweige denn Laute von sich zu geben und ist schmerzunempfindlich. Handelt es sich um einen kurzzeitigen Ohnmachtsanfall bei älteren Kindern, kündigt er sich in der Regel vorzeitig durch Übelkeit, Schwindel und „Schwarz“ vor den Augen an. Ein kurzzeitiger Ohnmachtsanfall tritt nicht selten bei Kreislaufproblemen auf. Hält die Ohnmacht länger als eine Minute an, spricht man von einer ernsthaften Bewusstlosigkeit. Eine derartige Bewusstlosigkeit kann durch Alkohol- und Medikamentenvergiftungen, epileptische Anfälle, schwere Unfälle, Infektionen wie beispielsweise Hirnhautentzündung, Zuckerkrankheit, Schock und andere Ursachen ausgelöst werden. Auch wenn das Kind außergewöhnlich schläfrig ist und auf verschiedene Reize kaum reagiert, deutet das auf eine Bewusstseinseintrübung hin.
Ist ein Kind ohnmächtig geworden, sollte man:
- das Kind auf den Boden legen und die Beine hoch lagern
- sofort Atmung und Herzschlag überprüfen (bei Herz/Kreislaufstillstand eine Mund-zu-Mund-und-Nase-Beatmung mit Herzmassage durchführen - siehe dort)
- die Fenster öffnen und frische Luft ins Zimmer lassen
- die Kleidung lockern
Bestehen zusätzlich Fieber, Atemnot oder andere Symptome, muss es unbedingt rasch von einem Kinder- und Jugendarzt oder Notarzt untersucht werden. Merke: jede auch noch so kurze Ohnmacht muss auf ihre Ursache überprüft werden. Deshalb auch bei so genannten banalen Ohnmachten im Anschluss immer zeitnah einen Kinder- und Jugendarzt aufsuchen.
Dauert die Ohnmacht länger als eine Minute an, muss sofort der Notarzt gerufen werden. Bis zum Eintreffen des Notarztes
- weiterhin Atmung und Herzschlag überprüfen (bei Herz/Kreislaufstillstand eine Mund-zu-Mund-und-Nase-Beatmung mit Herzmassage durchführen - siehe dort)
Sind Atmung und Herzfrequenz erkennbar, Kind in eine stabile Seitenlage bringen, da bei einer Bewusstlosigkeit der Würge- und Hustenreflex nicht mehr funktioniert und das Kind an seinem Erbrochenem, Blut oder Schleim aus Mund und Nase ersticken könnte