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Aktuelle Impfempfehlungen

Impfungen sind wichtig, damit Babys, Kinder und Jugendliche frühzeitig einen ausreichenden Schutz gegen schwere Infektionen aufbauen können. Impfungen verhindern den Ausbruch gefährlicher Krankheiten, die häufig mit Komplikationen verbunden sind und für die es zum Teil auch heute noch keine geeignete Therapie gibt.

Hier finden Sie offiziellen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut (RKI) in Berlin [Übersicht: Impfkalender 2024].

Aufklärung zur individuellen Impfentscheidung und Informationen zu impfkritischen Fragestellungen:
https://www.eingeimpft.de/impfen-pro-contra-das-handbuch-fuer-die-individuelle-impfentscheidung-von-dr-martin-hirte-eine-analyse/

Für alle Kinder

RSV-Prophylaxe

Eine Infektion mit dem Respiratorischen Synzytial-Virus (RSV) kann insbesondere bei Säuglingen zu schweren Atemwegserkrankungen führen. Neugeborene, die während der RSV-Saison (meist zwischen Oktober und März) geboren werden, sollen deshalb Nirsevimab möglichst rasch nach der Geburt erhalten (bei Entlassung aus der Geburtsklinik bzw. bei der U2-Untersuchung zwischen 3. – 10. Lebenstag).
Zwischen April und September geborene Säuglinge sollen Nirsevimab möglichst vor Beginn ihrer ersten RSV-Saison (Herbst/Winter) bekommen.

Nirsevimab ist ein monoklonaler Antikörper. Er bietet einen sofortigen Schutz (passive Immunisierung), der über die gesamte erste RSV-Saison anhält, wenn die Gabe rechtzeitig erfolgt. Er kann gleichzeitig mit oder in beliebigem Abstand zu den im Säuglingsalter üblichen Standardimpfungen gegeben werden.

Schutz vor Durchfall durch Rotaviren

Rotaviren lösen bei Säuglingen und Kleinkindern schwerste Durchfallerkrankungen mit Erbrechen aus. Durchfallerkrankungen können bei kleinen Kindern zu teilweise lebensbedrohlichen Flüssigkeitsverlusten führen. Der wirksamste Schutz gegen Rotaviren ist – neben einer sorgfältigen Hygiene - die Schluckimpfung. Seit dem 26.08.2013 empfiehlt die STIKO die Schluckimpfung gegen Rotaviren. Die Impfserie muss im Alter von sechs Wochen (bis im Alter von 2 Monaten) beginnen und je nach Impfstoff (zwei oder drei Impfdosen im Abstand von mindestens 4 Wochen) sollte das Kind eine zweite Dosis im Alter von 3 bzw. eine dritte Dosis im Alter von 4 Monaten erhalten. Die Impfstoffe sind gut verträglich und können neben der Sechsfachimpfung und Pneumokokken-Konjugat-Impfung gegeben werden. Dies ist die erste Impfung des Babys.

Rund-um-Schutz von klein auf

Ist das Baby gesund, wird es nach dem vollendeten 2. Lebensmonat (9. Woche) erneut geimpft. Damit es nicht unnötig oft gepikst werden muss und die Eltern nicht ständig beim Arzt sind, stehen mittlerweile sehr gut verträgliche Kombinationsimpfstoffe zur Verfügung. Bei dieser Impfung wirkt beispielsweise ein einziger Impfstoff gegen sechs verschiedene Infektionskrankheiten gleichzeitig: Diphtherie, Hepatitis BHib (Haemophilus influenzae Typ b), Keuchhusten, Kinderlähmung (Poliomyelitis) und Wundstarrkrampf (Tetanus).

Die STIKO empfiehlt, Säuglinge mit 3 Impfstoffdosen im Alter von 2, 4 und 11 Monaten (2+1-Schema) zu impfen. Frühgeborene, die vor der vollendeten 37. Schwangerschaftswoche auf die Welt kamen, sollen 4 Impfstoffdosen im  Alter von 2, 3, 4 und 11 Monaten (3+1-Impfschema) erhalten.

Schutz vor Pneumokokken

Die Impfung gegen Pneumokokken (Pneumokokken: bakterielle Erreger einer Hirnhautentzündung [Meningitis], Blutvergiftung (Sepsis), Lungenentzündung, Mittelohrentzündung, Nasennebenhöhlenentzündung) wird von der STIKO seit Juli 2006 für alle Säuglinge und Kleinkinder ab dem vollendeten 2. Lebensmonat empfohlen sowie für bisher nicht geimpfte Kinder und Jugendliche mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung (z.B. mit Immundefekten wie HIV-Infektion, nach Knochenmarktransplantation, Sichelzellanämie sowie chronischen Erkrankungen z.B. des Herz-Kreislaufsystems, Asthma, Diabetes und Träger von Cochlea-Implantaten).

Alle Säuglinge erhalten den Pneumokokken-Konjugat-Impfstoff parallel zum oben erwähnten 6-fach-Impfstoff (insgesamt dreimal – mit Ausnahme der Frühgeborenenen – bis zum Alter von 23 Monaten):
Laut der STIKO-Empfehlung sollen die Impfstoffdosen des Pneumokokken-Konjugatimpfstoffs im Alter von 2, 4 und 11 Monaten (sogenanntes 2+1-Impfschema, zwei Grundimmunisierungen plus eine Auffrischung) verabreicht werden. Für Frühgeborene (Geburt vor der vollendeten 37. Schwangerschaftswoche) wird das 3+1-Schema empfohlen. Sie sollen vier Impfstoffdosen im Alter von 2, 3, 4 und 11 Monaten bekommen.

Schutz vor Masern, Mumps und Röteln

Außerdem wird von der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut in Berlin (STIKO) im Alter von 11 Monaten eine kombinierte Schutzimpfung gegen Masern, Mumps und Röteln (MMR-Impfung) empfohlen (zweimalig, 2. Impfung im Alter von 15 Monaten). Diese Impfung kann mit einer Impfung gegen Windpocken kombiniert werden, da auch ein Kombinationsimpfstoff gegen Masern, Mumps, Röteln und Windpocken zur Verfügung steht (MMRV, siehe unten). Zwischen beiden Impfungen sollten vier bis sechs Wochen liegen. Sollten ungeimpfte bzw. nur einmal geimpfte Kinder Kontakt zu Personen mit Masern, Mumps oder Röteln haben, empfiehlt die STIKO, Kinder innerhalb von drei Tagen gegen MMR zu impfen. 

In folgenden Situationen kann eine MMR-Impfung bereits ab einem Alter von 9 Monaten erfolgen:

  • vor dem regelmäßigen Besuch in einer Gemeinschaftseinrichtung.
  • nach möglichem Kontakt mit einem Masernkranken.
  • während eines Masern-Ausbruchs.

Wenn die erste Impfung früher als mit 11 Monaten erfolgt ist, muss die 2. MMR-Impfung bereits zu Beginn des 2. Lebensjahres verabreicht werden.

Bei einem Krankheitsausbruch sollten Kontaktpersonen, die nach 1970 geboren sind, mit unklarem Impfstatus eine Impfung erhalten.
Aufgrund der großen Impflücken bei jungen Erwachsenen wird die MMR-Impfung inzwischen auch für alle nach 1970 geborenen Erwachsenen empfohlen, wenn sie in der Kindheit nur eine Impfung erhalten haben oder noch nicht geimpft sind bzw. der Impfstatus unbekannt ist. Insbesondere sollte das Personal in medizinischen Einrichtungen, Gemeinschaftseinrichtungen sowie Ausbildungseinrichtungen für junge Erwachsene gegen Masern und Mumps geimpft sein.

Masernschutzgesetz

Seit dem 1. März 2020 gilt das Masernschutzgesetz: Demnach sollen alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr beim Eintritt in die Schule oder den Kindergarten die von der Ständigen Impfkommission empfohlenen Masern-Impfungen vorweisen müssen.

Schutz vor Windpocken (Varizellen)

Die STIKO empfiehlt aufgrund der Komplikationsmöglichkeiten durch die Erkrankung auch eine zweimalige Impfung für alle Kinder gegen Windpocken. Die erste Impfung gegen Windpocken wird in der Regel im Alter von 11 Monaten durchgeführt, entweder gleichzeitig mit der 1. MMR-Impfung oder frühestens vier Wochen nach dieser. Es steht auch ein Kombinationsimpfstoff gegen Masern, Mumps, Röteln und Windpocken zur Verfügung (MMRV). Die STIKO empfiehlt die erste Impfung nicht in Form einer Vierfachimpfung zu verabreichen, sondern den Varizellen-Impfstoff simultan mit dem MMR-Impfstoff an verschiedenen Körperstellen zu impfen (zur Vermeidung des leicht erhöhten Risikos für Fieberkrämpfe). Die zweite Dosis sollten Kinder im Alter von 15 Monaten erhalten, und diese kann mit dem Vierfachimpfstoff, d.h. dem MMRV-Kombinationsimpfstoff, erfolgen. Der Mindestabstand zwischen den Windpocken-Impfungen sollte 4 bis 6 Wochen betragen. Die Varizellen-Impfung kann, wenn sie nicht im 2. Lebensjahr erfolgte, jederzeit nachgeholt werden. Bei Kindern, die nur eine Varizellen-Impfung erhalten haben, sollte eine zweite nachgeholt werden. Grundsätzlich sollten fehlende Impfungen so früh wie möglich nachgeholt werden, spätestens jedoch bis zum 18. Geburtstag.

Schutz vor Meningokokken

Bakterielle Hirnhautentzündungen werden neben Haemophilus influenzae Typ b und Pneumokokken auch durch Meningokokken ausgelöst. Besonders gefährlich ist eine sehr rasch verlaufende Blutvergiftung (Sepsis mit „Waterhouse-Friderichsen-Syndrom“). Bei den Meningokokken gibt es 12 Untergruppen, von denen in Deutschland und Europa fast ausschließlich C und B vorkommen. Die meisten Krankheitsfälle treten im Säuglings- und Kleinkindalter sowie bei Jugendlichen auf.

Für alle Kinder empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) Impfungen gegen Meningokokken B im Alter von 2, 4 und 12 Monaten. Spätestens bis zum 5. Geburtstag sollten Nachholimpfungen erfolgen.

Ebenso für alle Kinder empfiehlt die STIKO eine einmalige Impfung im Alter von 12 Monaten gegen Meningokokken C. Eine fehlende Impfung sollte bis zum 18. Geburtstag nachgeholt werden.
 

Schutz vor Keuchhusten (Pertussis)

Die Ständige Impfkommission empfiehlt eine Impfung der Säuglinge und Kleinkinder gegen Keuchhusten (Alter von 2, 4 und 11 Monaten - 2+1-Schema). Vor der Geburt eines Kindes sollte überprüft werden, ob bei engen Kontaktpersonen (Eltern, Geschwister, Tagesmütter, Großeltern) ein ausreichender Immunschutz (d.h. Impfung innerhalb der vorausgegangenen 10 Jahre) besteht. Ist dies nicht der Fall, sollte möglichst bis vier Wochen vor der Geburt des Kindes eine Immunisierung aller engen Kontaktpersonen nachgeholt werden. Wurde bei der Mutter der Impfschutz nicht vor der Schwangerschaft aktualisiert, sollte die Impfung in den ersten Tagen nach der Geburt des Kindes nachgeholt werden.

Aufgrund der beobachteten hohen Keuchhusten-Erkrankungsraten bei Fünf- bis 15-Jährigen empfiehlt die STIKO (Ständige Impfkommission) eine weitere Auffrischimpfung im Vorschulalter (im Alter von 5 bis 6 Jahren) mit einem Tdap-Kombinationsimpfstoff (Tetanus-Diphtherie-azelluläre Pertussis).
Wegen der geringen Dauer der Immunität (sowohl nach Erkrankung als auch nach Impfung nur ca. 10 bis 12 Jahre) können sich Jugendliche wieder neu anstecken! Deshalb ist eine Auffrischimpfung im Kindes- und Jugendalter (9 bis 16 Jahre) wichtig.

Für alle Erwachsenen empfiehlt die STIKO seit Juli 2009, die nächste fällige Tetanus- und Diphtherie-Impfung in Kombination mit einem Keuchhustenimpfstoff. Damit sollen nicht nur die Erwachsenen selbst, sondern auch ungeschützte Säuglinge besser vor einer Ansteckung durch Erwachsene geschützt werden. Frauen im gebärfähigen Alter sollten ihren Pertussis-Impfschutz überprüfen und auffrischen, wenn mehr als 10 Jahre seit der letzten Impfung vergangen sind. Auch enge Haushaltskontaktpersonen (Eltern, Geschwister) und Betreuer sollten möglichst vier Wochen vor der Geburt des Kindes eine Impfung erhalten.

Impfung gegen Humane Papillomviren (HPV)

Die Ständige Impfkommission (STIKO) beim Robert-Koch-Institut empfiehlt die Impfung gegen Humane Papillomviren (HPV) für alle Kinder zwischen 9 und 14 Jahren.

Mit der Impfung sollen die Zahl der HPV-Infektionen und die dadurch verursachten Krebsfälle zukünftig deutlich verringert werden. Die Impfserie sollte möglichst vor dem ersten Geschlechtsverkehr abgeschlossen sein, um eine Ansteckung mit den sexuell übertragbaren Humanen Papillomviren (HPV), welche u.a. für die Entstehung von Gebärmutterhalskrebs, HPV-assoziierten Krebserkrankungen am Penis und After oder auch im Mund-Rachen-Raum verantwortlich sind, zu verhindern. Im Alter von 9 bis 14 Jahren sind im Abstand von mindestens 5 Monaten zwei Impfungen erforderlich. Wenn der Impfabstand zwischen den zwei Impfungen geringer als ein halbes Jahr war oder die Impfserie nach einem Alter von 14 Jahren begonnen wird, wird eine dritte Impfung zur Komplettierung der Grundimmunisierung empfohlen. Spätestens bis zum 18. Lebensjahr sollten versäumte Impfungen gegen HPV nachgeholt werden. Dieser Impftermin ist auch eine gute Gelegenheit für Jugendliche, zu überprüfen, ob noch von der STIKO empfohlene Impfungen fehlen, um diese dann nachzuholen.

Es gibt jedoch noch weitere krebserregende Viren-Typen bei den Papillomviren, als die in den Impfstoffen enthaltenen. Daher wird für u.a. für die weiblichen Geimpften auch zukünftig die jährliche Krebsfrüherkennungsuntersuchung mit dem so genannten Pap-Abstrich unerlässlich bleiben.

Alle Impfungen des Kindes werden in einem Impfpass vermerkt. Fehlende Grundimmunisierungen müssen schnellstmöglich nachgeholt werden.

Auffrischimpfungen (bei Impfung nach Impfplan)

  • Diphtherie: Auffrischimpfung im Alter von 5 bis 6 Jahren (i.d.R. mit Wundstarrkrampf und Keuchhusten), dann wieder zwischen 9 und 16 Jahren
  • Pertussis (Keuchhusten): Auffrischimpfung im Alter von 5 bis 6 Jahren (i.d.R. mit Diphtherie und Tetanus), dann wieder zwischen 9 und 16 Jahren
  • Tetanus (Wundstarrkrampf): Auffrischimpfung im Alter von 5 bis 6 Jahren (i.d.R. mit Diphtherie und Keuchhusten), dann wieder zwischen 9 und 16 Jahren
  • Poliomyelitis (Kinderlähmung): Im Alter von 9 bis 16 Jahren wird eine Auffrischimpfung empfohlen.

Zusätzliche Impfungen für kleine Risikopatienten

Schutz vor Grippe (Influenza)

Kinder mit chronischen Erkrankungen wie z.B. Asthma, Stoffwechselstörungen, Diabetes mellitus, Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems, der Leber, der Niere oder mit neurologischen Behinderungen inklusive Krampfleiden sollten zusätzlich gegen Grippe geimpft werden. Dies ist bei Kindern ab dem vollendeten 6. Lebensmonat möglich. Auch wenn die Influenza-Impfung keine 100%-igen Wirksamkeit bietet, ist sie doch der beste Schutz vor schwerer Influenza für ein Jahr und sollte im Herbst, also vor Ausbruch der alljährlichen Grippewelle, durchgeführt werden. Nicht geimpft werden sollten Kinder mit einer bekannten Allergie gegen Inhaltsstoffe des Grippe-Impfstoffes oder einer Überempfindlichkeit gegen Hühnereiweiß.

Weil Schwangere ein deutlich erhöhtes Risiko von schwerer Erkrankung bei einer Influenza-Infektion haben, wird nun eine Grippeimpfung für alle Schwangeren ab dem 2. Trimenon empfohlen, bei besonderer Gefährdung infolge einer Grunderkrankung bereits ab dem 1. Trimenon.

Seit der Saison 2012/2013 steht für Kinder und Jugendliche von 2-17 Jahren alternativ zur bewährten Impfspritze ein Influenza-Impf-Nasenspray zur Verfügung. Spricht etwas gegen eine Impfung mit Spritze, wie z.B. eine Spritzenphobie oder Gerinnungsstörungen, sollte dieses Influenza-Impf-Nasenspray verwendet werden (zugelassen für die Altersgruppe 2 bis einschließlich 17 Jahre).

Erhalten Kinder unter 9 Jahren zum ersten Mal eine Grippeimpfung, sollten sie zwei Impfstoffdosen im Abstand von vier Wochen erhalten (Tot- und Lebendimpfstoff).

COVID-19-Impfung

Nur noch Kinder mit Grundkrankheiten, die mit einem erhöhten Risiko für schwere COVID-19-Verläufe verbunden sind, sollten ab dem Alter von 6 Monaten geimpft werden. Zusätzlich zur Grundimmunisierung empfiehlt die STIKO  jährliche Auffrischimpfungen mit Varianten-adaptierten Impfstoffen und in der Regel in einem Mindestabstand von jeweils 12 Monaten zur letzten Impfung oder Infektion.

Schutz vor Pneumokokken bei älteren Kindern

Gefährdete Kinder und Jugendliche sollen in Abhängigkeit von der Anzahl früher durchgeführter Standard-Impfungen gegen Pneumokokken (s.o.) auch über dem Alter von 2 Jahren eine oder mehrere Pneumokokken-Impfungen erhalten. Zu den Risikopatienten zählen u.a. Kinder und Jugendliche mit bestimmten chronischen Krankheiten (z.B. Herz-Kreislauf-Krankheiten, Asthma, Diabetes), angeborenen oder erworbenen Immundefekten (z.B. nach Organtransplantation) oder nach Einsetzen eines Cochlea-Implantats.

Die STIKO empfiehlt für Risikopatienten (Immundefizienz, chronische Krankheiten) im Alter von 2 bis 17 Jahren die  Impfung mit einem für diese Altersgruppe zugelassenen Konjugatimpfstoff (PCV13 oder PCV15), gefolgt vom Polysaccharidimpfstoff (PPSV23) in einem Abstand von 6 bis 12 Monaten.

Schutz vor Meningokokken anderer Typen (A,B,W135,Y)

Für bestimmte Risikokinder oder für Kinder, die längere Auslandsaufenthalte vor sich haben, empfiehlt die STIKO ab dem Alter von 1 Jahr eine Impfung mit einem kombinierten Meningokokken-A-C-W135-Y-Konjugat-Impfstoff.

Schutz vor Haemophilus influenzae Typ b

Ab einem Alter von 5 Jahren ist eine Impfung gegen Hib (Haemophilus influenzae Typ b) nur in seltenen Fällen (z.B. fehlender Milzfunktion) nötig. Nach engem Kontakt mit invasiver Hib-Infektion sollten alle Haushaltsmitglieder ab einem Alter von 1 Monat geimpft werden, sofern sich dort ein ungeimpftes oder unzureichend geimpftes Kind befindet oder eine Person mit einem Immundefekt.

Nachholimpfungen

Empfohlene Impfungen, die versäumt wurden, sollten so früh wie möglich und spätestens bis zum 18. Lebensjahr nachgeholt werden. Für die verschiedenen Altersgruppen hat die STIKO Tabellen entwickelt, nach welchem Schema bei den fehlenden Impfungen vorgegangen werden sollte (siehe Epid. Bulletin 25.01.2024/Nr. 04, S. 54 ff.) [PDF, 3,7 MB].

Schutzimpfungen sind Pflichtleistungen

Durch das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) sind Leistungen für Schutzimpfungen seit dem 1. April 2007 Pflichtleistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Nach § 20 d SGBV haben Versicherte Anspruch auf Leistungen für Schutzimpfungen im Sinne des § 2 Nr. 9 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG).
Das heißt: Alle von der STIKO empfohlenen Impfungen werden nach Übernahme in die Schutzimpfungs-Richtlinie des G-BA (Gemeinsamer Bundesausschuss Ärzte-Krankenkassen) von der Krankenkasse erstattet.

Aufklärung

Vor jeder Impfung haben Eltern ein Anrecht auf ein Aufklärungsgespräch durch den Arzt oder eine entsprechend ausgebildete Fachkraft. Bei Abgabe von schriftlichem Aufklärungsmaterial soll immer auch die Gelegenheit zu Nachfragen gegeben werden.

Folgende Informationen gehören i.d.R. zur Aufklärung:

  • Welche Krankheit wird dadurch verhindert.
  • Welche Komplikationen können bei dieser Krankheit auftreten.
  • Welche Behandlungsmöglichkeiten stehen für sie zur Verfügung.
  • Was spricht für die Impfung.
  • Wann sollte nicht geimpft werden, und was kann gegen eine Impfung sprechen.
  • Wie wird die Impfung durchgeführt.
  • Wie lange schützt die Impfung vor der Krankheit.
  • Welche Nebenwirkungen sind möglich.
  • Was können Impfkomplikationen sein.
  • Sind weitere Impfungen erforderlich (Folge- und Auffrischimpfungen).

Was gegen den Schmerz hilft 

Impfungen sind für die Kinder und die Eltern immer auch mit Schmerzen und Stress verbunden. Um diese unangenehmen Begleitumstände weitgehend zu verringern, können verschiedene Maßnahmen sinnvoll sein:

  • Ein Schnuller oder das Stillen (bei Säuglingen auch die süße Rotavirus-Schluckimpfung) wirken schmerzlindernd bei Säuglingen.
  • Kinder unter zwei Jahren können zwei Minuten vor der Impfung eine Zuckerlösung erhalten.
  • Säuglinge und Kleinkinder bis zu drei Jahren sollten beim Impfen auf dem Schoß oder auf dem Arm gehalten werden.
  • Kinder ab drei Jahren bis zum Jugendalter sollten bei der Impfung aufrecht sitzen (nur bei Ohnmachtsgefahr sollte im Liegen geimpft werden).
  • Auch Eisspray kurz vor der Impfung oder betäubende Cremes oder Pflaster (30-60 Minuten), die vor der Impfung auf die Impfstelle(n) aufgetragen werden, können den Piekser-Schmerz dämpfen.

Fremdsprachige Informationsmaterialien zum Thema „Impfen“ - können Sie auf der Seite des RKI finden.

Wenn Eltern sich beim Thema "Impfen" nicht einig sind

Bei Uneinigkeit der Eltern bzw. Sorgeberechtigten in bezug auf eine Impfung wird die Entscheidungsbefugnis demjenigen Elternteil übertragen, der die Impfung des Kindes entsprechend den Empfehlungen der STIKO befürwortet, soweit bei dem Kind keine besonderen Impfrisiken vorliegen. So lautet ein Rechtsurteil (s. hierzu auch OLG Frankfurt a.M., Beschluss v. 17.08.2021, Az. 6 UF 120/21).

Quellen

Diese Seite wird regelmäßig, d.h. mindestens einmal monatlich, überprüft und bei Bedarf aktualisiert. 18. Dezember 2024

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Der besseren Lesbarkeit verwenden wir i.d.R. das generische Maskulinum und sprechen damit alle Geschlechter an (m/w/d).