Krankheiten A-Z
Krankheiten A - D
ADHS / Aufmerksamkeits-Defizit-Hyperaktivitäts-Störung
Adipositas (Fettsucht/Übergewicht)
AIDS bei Jugendlichen
AIDS bei Kindern
ALE (anscheinend lebensbedrohliches Ereignis)
Anscheinend lebensbedrohliches Ereignis (ALE)
Atopisches Ekzem* (Neurodermitis)
Atriumseptumdefekt, ASD (Vorhofseptumdefekt)
Autismus / Autistische Störungen
Blutfettwerte, erhöhte (Hypercholesterinämie)
Borkenflechte (Impetigo contagiosa, Grindflechte)
Commotio cerebri (Gehirnerschütterung, Schädel–Hirn–Trauma [SHT])
Diabetes mellitus (Zuckererkrankung)
Diarrhöe (Durchfallerkrankung)
Krankheiten E - H
Einnässen (Enuresis), Inkontinenz
Fetale Alkoholspektrumstörungen (FASD)
Fettsucht (Adipositas/Übergewicht)
FSME (Frühsommer-Meningo-Enzephalitis)
Gehirnerschütterung (Commotio cerebri, Schädel–Hirn–Trauma [SHT])
Grindflechte (Borkenflechte, Impetigo contagiosa)
Haemophilus influenzae Typ b (Hib)
Halsschmerzen / Mandelentzündung
Hib (Haemophilus influenzae Typ b)
Hirnhautentzündung (Meningitis)
Hodenhochstand (Maldescensus testis)
Hüftgelenksdysplasie und Hüftgelenksluxation
Hyperaktivität / Aufmerksamkeits-Defizit-Hyperaktivitäts-Störung
Krankheiten I - M
Impetigo contagiosa (Grind- oder Borkenflechte)
Inkontinenz, Einnässen (Enuresis)
Kleinwuchs / Wachstumsstörungen
Lebensmittelallergie (Nahrungsmittelallergie)
Läusebefall (Pedikulose, Kopfläusebefall)
Maldescensus testis (Hodenhochstand)
Meningitis (Hirnhautentzündung)
Mittelohrentzündung (Otitis media)
Krankheiten N - R
Nabelbruch (Hernia umbilicales)
Nahrungsmittelallergie (Lebensmittelallergie)
Nasennebenhöhlenentzündung (Sinusitis)
Neue Grippe/Schweinegrippe/Neue Influenza A/H1N1
Neue Influenza A/H1N1 / Neue Grippe / Schweinegrippe
Neugeborenen-Gelbsucht (Neugeborenen-Ikterus)
Neurodermitis (Atopisches Ekzem)
Ohrenschmerzen (Mittelohrentzündung)
Otitis media (Mittelohrentzündung)
Persistierender Ductus arteriosus Botalli (PDA)
Plötzlicher Kindstod (SIDS: Sudden Infant Death Syndrome)
Pseudokrupp (Stenosierende Laryngitis)
Regulationsstörung (Schreibaby, veraltet: Dreimonatskoliken)
Krankheiten S - Z
SARS-CoV-2 (Severe Acute Respiratory Syndrome-Coronavirus-2) oder COVID-19 („COronaVIrus Disease 2019“)
Schilddrüsenunterfunktion (Hypothyreose)
Schreibaby (Regulationsstörung, veraltet: Dreimonatskoliken
Schweinegrippe/Neue Grippe/Neue Influenza A/H1N1
Schädel–Hirn–Trauma (SHT, Commotio cerebri, Gehirnerschütterung)
Severe Acute Respiratory Syndrome-Coronavirus-2 (SARS-CoV-2) oder COVID-19 („COronaVIrus Disease 2019“)
SIDS (Sudden Infant Death Syndrome, Plötzlicher Kindstod)
Sinusitis (Nasennebenhöhlenentzündung)
Sudden Infant Death Syndrome (SIDS, Plötzlicher Kindstod)
Transposition der großen Arterien (TGA)
Übergewicht (Adipositas/Fettsucht)
Vorhofseptumdefekt (Atriumseptumdefekt, ASD)
Wachstumsstörungen / Kleinwuchs
Wunder Po und Windeldermatitis/Windelsoor
Unheilbare Krankheit
Krankes Kind - was nun?
Eines steht fest: Wenn ein Kind krank ist, benötigt es Hilfe! Nicht nur medizinische, um schnell wieder gesund zu werden. Es braucht außerdem noch mehr Zuwendung und Aufmerksamkeit als sonst, damit es die Erkrankung leichter und besser verkraftet.
Es gibt eine große Anzahl ärztlicher Empfehlungen, an denen sich Eltern orientieren können. In unserem Online-Lexikon "Krankheiten A-Z" finden Sie Informationen zu vielen möglichen Krankheitsbildern im Kindes- und Jugendalter. Wichtig ist dabei, dass Eltern ihr Kind genau beobachten und lernen, kleine Veränderungen oder erste Krankheitszeichen wahrzunehmen. Mit der Zeit entwickeln die meisten Eltern ein Gespür dafür, ob ihr Kind ernsthaft krank ist. Sie wissen, wann das Kind in die Hände eines erfahrenen Kinder- und Jugendarztes gehört.
Außerdem sollten Eltern den Gesundheitszustand ihres Kindes im Rahmen der Vorsorgeuntersuchungen regelmäßig überprüfen lassen, und es durch Schutzimpfungen vor schweren Infektionskrankheiten bewahren.
Rechte berufstätiger Eltern
Berufstätige Mütter und Väter haben in der gesetzlichen Krankenversicherung pro Jahr und Elternteil für die Pflege eines mitversicherten kranken Kindes unter 12 Jahren (bei manchen Krankenkassen auch unter 14 Jahren) seit 2024 Anspruch auf 15 Tage Freistellung von der Arbeit – unbezahlt vom Arbeitgeber (Alleinerziehende 30 Tage). Bei mehreren Kindern stehen maximal 35 Tage (Alleinerziehende 70 Tage) zur Verfügung. Die Krankenkasse zahlt in dieser Zeit Krankengeld (gehaltsabhängig - etwa 90% vom Nettogehalt). Die Betreuung sollte aus ärztlicher Sicht erforderlich sein und für die Krankheit eine ärztliche Bescheinigung vorliegen.
Weitere Informationen
- Familienleistungen, Anträge und Rechner des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unter Familienportal.de
- Staatliche Leistungen/Hilfen: Online-Rechner und interaktive Anwendungen des Bundesfamilienministeriums
Wichtiger Hinweis
Unser Online-Lexikon "Krankheiten A-Z" kann keinesfalls eine ärztliche Beratung ersetzen. Suchen Sie daher bei stärkeren Beschwerden oder auffälligen körperlichen Veränderungen unbedingt Ihren Kinder- und Jugendarzt auf. Und halten Sie in jedem Fall bei der Gabe von Medikamenten Rücksprache mit der Kinder- und Jugendärztin/dem Kinder- und Jugendarzt.
Quelle: Spürbare Verbesserungen für Familien, Kindergesundheit-info.de, abgerufen: 04.01.24