Fetale Alkoholspektrumstörungen (FASD)
Diagnose
Bei Verdacht auf eine Fetale Alkoholspektrumstörung (FASD) überweist die Kinder- und Jugendärztin der Kinder- und Jugendarzt das betroffene Kind an eine auf deren Diagnose und Therapie spezialisierte Einrichtung (z.B. sozialpädiatrisches Zentrum; www.fasd-deutschland.de/diagnostik-aerzte/). Hier wird das Kind gründlich untersucht. Außerdem werden die Daten aus der Geburtsklinik ausgewertet.
Die entwicklungsneurologische Beurteilung soll bei Säuglingen und im Kleinkindalter bei der Diagnose im Vordergrund stehen. Bei größeren Kindern sollte die Diagnose mithilfe einer Ärztin / eines Arztes und einer Psychologin / eines Psychologen gestellt werden.
Andere Erkrankungen, die z.B. das Wachstum stören, genetische Erkrankungen, Stoffwechselerkrankungen, Mangelversorgung während der Schwangerschaft oder eine Schädigung durch Giftstoffe müssen vorab ausgeschlossen sein.
Bei einer begleitenden Epilepsie wird eine spezifische Diagnostik veranlasst.
Gibt es auffällige Befunde in den definierten Bereichen (ZNS, pränatale Alkoholexposition, faziale Auffälligkeiten) und kann keine anderen Ursachen dafür gefunden, kann die Diagnose „Fetales Alkoholsyndrom (FAS)“ lauten.