Röteln (Rubella)
Diagnose
Häufig werden Röteln-Infektionen gar nicht erst bemerkt. Das Krankheitsbild ist oft so atypisch, dass es für eine sichere Diagnose nicht ausreicht. Der Nachweis von Röteln-spezifischen Antikörpern der Klasse IgM ist daher unerlässlich. Zur Bestimmung der Immunität gegen Röteln im Rahmen der Schwangerenvorsorge wird in den Mutterschaftsrichtlinien die Durchführung eines Hämaglutinationshemmtests (HHT) gefordert. Ein Antikörpertiter von 1:16 oder mehr gilt als schützend. Liegt der Titer der Schwangeren unter diesem Wert, sollte sie Kontakt mit Menschen, die an Röteln erkrankt sind, unbedingt vermeiden. Besteht der Verdacht, dass sich die Schwangere mit Röteln infiziert hat, sollte sie umgehend einen Arzt aufsuchen, um sich entsprechende Antikörper spritzen zu lassen.
Eine in der Frühschwangerschaft durchgemachte Rötelninfektion kann einen Abbruch der Schwangerschaft rechtfertigen.