Röteln (Rubella)
Impfschutz
Die Röteln-Impfung ist die einzige zuverlässige Möglichkeit, eine Rötelnembryopathie sicher zu verhüten. Sie wurde 1974 in Deutschland eingeführt und wird seit 1980 zusammen mit Masern und Mumps verabreicht. Üblicherweise wird die erste Röteln-Impfung nach Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut in Berlin im Alter vn 11 Monaten durchgeführt. Alle Kinder, auch Jungen, sollten geimpft werden! Denn es macht keinen Unterschied, ob sich eine Schwangere an einem erkrankten Mädchen oder einem Jungen ansteckt!
Die STIKO empfiehlt zusätzlich eine zweite Röteln-Impfungmit 15 Monaten, um einen zuverlässigen Schutz aller Personen zu gewährleisten. Sie ist bereits vier Wochen nach der Erstimpfung möglich.
In Deutschland besitzen ca. 3% der Frauen im gebärfähigen Alter keine spezifischen Antikörper. Um eine Schädigung des Ungeborenen durch eine Rötelninfektion zu verhindern, ist eine zweimalige dokumentierte Impfung gegen Röteln bei Frauen im gebärfähigen Alter gefordert.
Seit 2010 empfiehlt die STIKO Personen, die nach 1970 geboren sind und keine bzw. in der Kindheit nur eine Impfung gegen Masern erhalten haben, eine einmalige Impfung gegen Masern, vorzugsweise mit MMR-Impfstoff. Somit wird sich der Impfschutz der Bevölkerung bei konsequenter Umsetzung der neuen Empfehlungen auch gegen Röteln deutlich bessern. Als Indikation für eine MMR-Impfung gelten bestimmte beruflichen Tätigkeiten (einschließlich Praktikum, Ausbildung, Studium, Ehrenamt u.Ä.), wie in medizinischen Einrichungen, Einrichtungen der Pflege, Gemeinschaftseinrichtungen, in Asylunterkünften, in Fach- Berufs- und Hochschulen, sowie bei Berufen mit Kontakt zu potenziell infektiösem Material. Hier wird eine zweimalige Impfung gegen MMR seit Anfang des Jahres 2020 empfohlen, wenn der Impfstatus unklar ist. Wurden diese Personen in der Vergangenheit bereits einmal geimpft, sollten sie eine 2. Dosis erhalten.
Kann eine Impfung gegen Röteln auch während der Schwangerschaft erfolgen?
Nein. Zwischen dem Zeitpunkt der Impfung und dem Eintritt einer Schwangerschaft sollten mindestens drei Monate liegen. Deshalb sollte jede Frau im gebärfähigen Alter über zwei dokumentierte Rötelnimpfung verfügen, um einen wirksamen Schutz rechtzeitig vor Eintritt einer Schwangerschaft zu haben.