In der vergangenen Woche stürzte ein 13 Monate altes Kind mit einem „Gehfrei“ die Treppe hinunter. Die Folge: Querschnittslähmung. Unfälle wie dieser, bei denen Lauflernhilfen schwerste Kopf- und Wirbelsäulenverletzungen bei Kleinkindern verursachen, werden dem Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte immer wieder aus Krankenhäusern und Arztpraxen gemeldet.
„Wir fordern nun endlich ein konsequentes Verbot dieser rollenden Katastrophen, die unter dem Namen „Gehfrei“, „Babywalker“, „Lauflernschule“ oder „Lauflernhilfe“ verkauft werden,“ so der Präsident des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte, Dr. med. Wolfram Hartmann heute in Köln. „In Skandinavien und in Kanada sind die Lauflernhilfen längst vom Gesetzgeber verboten, hierzulande bekommen die Geräte das offizielle GS- bzw DIN-Prüfsiegel. Das ist ein Skandal. Damit wird den Eltern vorgegaukelt, die Geräte seien sicher. Die Folgen tragen Kinder wie der kleine Junge aus Leverkusen, der nun für den Rest seines Lebens auf einen Rollstuhl angewiesen ist.“
Gefährlich sind die Lauflernhilfen, weil sie Eltern dazu verleiten, ihr Kind unbeaufsichtigt darin sitzen zu lassen. Das Baby kann sich in dem Gerät strampelnd fortbewegen, es stürzt mitsamt der Lauflernhilfe über Türschwellen oder die Treppe hinunter, überschlägt sich und verletzt sich dabei schwer. Ebenfalls belegt sind Verbrühungen und Vergiftungen, da die Kinder durch die größere Reichweite in der Lauflernhilfe Tassen oder Schüsseln mit heißer Flüssigkeit vom Tisch herunter reißen, nach Medikamenten oder Zigaretten greifen können.
Dr. med. Hartmann: „Jeder einzelne dieser Unfälle ist durch ein Verbot der Lauflernhilfen zu vermeiden. Gründe sie im Handel zu lassen, gibt es nicht. Kinder lernen auch ohne diese Geräte laufen. Es gibt keinen wissenschaftlichen Nachweis dafür, dass Lauflernschulen Vorteile bieten. Im Gegenteil, der „Gehfrei“ oder „Babywalker“ ist das gefährlichste Verwahrgerät im Säuglingsalter“.
Informationen zu Kinderunfällen unter:
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