Eine Expertenkommission fordert im vorgestellten 12. Kinder- und Jugendbericht der Bundesregierung einen Rechtsanspruch auf Betreuung für Kinder ab dem 2. oder 3. Lebensjahr ab 2008 und den flächendeckenden Ausbau der Betreuungsmöglichkeiten bis 2010. Die vorgeschlagene Gebührenfreiheit ist wahrscheinlich nur schrittweise möglich. Auch die Bildung, Betreuung und Erziehung des Kindes im ersten Lebensjahr innerhalb der Familie sollte öffentlich durch ein einjähriges Elterngeld unterstützt werden. Dieses will die Bundesregierung in der nächsten Legislaturperiode einführen.
Die sozialen und gesundheitlichen Chancen von Kindern aus ärmeren Familien könnten deutlich verbessert werden, wenn Kinder ab dem zweiten Lebensjahr professionell und hochqualifiziert betreut würden, so Dr. Wolfram Hartmann, Präsident des Bundesverbands der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ).