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Ärztliche Berufsverbände fordern zusätzliche Maßnahmen zur Stärkung der ambulanten Versorgung in Deutschland

Das Verhandlungsergebnis der AG Gesundheit und Pflege ist noch nicht ausreichend und in Teilen auch nicht konkret genug, um eine gute ambulante Versorgung der Menschen in Deutschland zu gewährleisten. Zu diesem Ergebnis kommen viele große ärztliche Berufsverbände, die zusammen mehr als 70.000 Ärzte repräsentieren, in dieser gemeinsamen Stellungnahme. „In einer älter werdenden Gesellschaft und bei einem Rückgang der Arztpraxen muss die medizinische Versorgung auf viele Schultern verteilt werden.

Das Verhandlungsergebnis der AG Gesundheit und Pflege ist noch nicht ausreichend und in Teilen auch nicht konkret genug, um eine gute ambulante Versorgung der Menschen in Deutschland zu gewährleisten. Zu diesem Ergebnis kommen viele große ärztliche Berufsverbände, die zusammen mehr als 70.000 Ärzte repräsentieren, in dieser gemeinsamen Stellungnahme. „In einer älter werdenden Gesellschaft und bei einem Rückgang der Arztpraxen muss die medizinische Versorgung auf viele Schultern verteilt werden. Zusätzlich zu der geplanten Stärkung der hausärztlichen Versorgung, wie sie jetzt von der AG Gesundheit und Pflege geplant wird, muss für die Menschen in Deutschland auch eine qualitativ hochwertige ambulante Facharztmedizin verfügbar sein. Neben den Hausarztzentrierten Verträgen (HzV) sollten die Kassen daher gleichermaßen verpflichtet werden, ihren Versicherten auch fachärztliche Versorgungsverträge anzubieten. Damit könnten viele medizinische Fortschritte und Therapien für die Patienten im Rahmen von Selektiv-Verträgen zugänglich gemacht werden, die im bisherigen Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gar nicht abgebildet werden“, erläutern der Vorsitzende des Berufsverbandes Deutscher Rheumatologen (BDRh), Dr. Edmund Edelmann, in Abstimmung mit den Vorsitzenden der internistischen, kardiologischen und pneumologischen Berufsverbände, Dr. Wolfgang Wesiack (BDI), Dr. Norbert Smetak (BNK) und Dr. Andreas Hellmann (BdP). „Darüber hinaus darf es keine Ungleichbehandlung in der Vergütung von Klinikambulanzen und niedergelassenen, ambulant tätigen Fachärzten geben. Psychiatrische Institutsambulanzen z. B. werden - gemäß SGB V - völlig unabhängig von der Bedarfsplanung zugelassen. Sie sind für die Kliniken finanziell attraktiv, weil sie ein Vielfaches der Vergütung erzielen im Vergleich zu Vertragsärzten. Dies führt in manchen Regionen zu versorgungspolitisch unsinnigen Konkurrenzen mit den vertragsärztlichen Praxen, die nicht selten durch die zu niedrigen Pauschalen in ihrer Existenz gefährdet sind“, warnt Dr. Frank Bergmann, Vorsitzender des Berufsverbandes Deutscher Nervenärzte (BVDN).


Pädiater und hausärztliche Internisten beanspruchen Verhandlungsmandat bei Hausarztverträgen
Die Gesundheitsversorgung von Kindern und Jugendlichen in Deutschland erfolgt hauptsächlich durch Pädiater. Deshalb besteht der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) darauf, dass hausarztzentrierte Verträge für die Altersgruppe von 0 bis 18 Jahren zukünftig ausschließlich zwischen Krankenkassen und Pädiatern ausgehandelt werden. „Mehr als 90% aller Vorsorgen in den ersten Lebensjahren werden von Kinder- und Jugendärzten vorgenommen. Und auch bei der Jugendvorsorge J 1 lassen sich sieben von zehn Jugendlichen im Alter von 12 bis 14 Jahren vom Kinder- und Jugendarzt untersuchen. Wir sind die Hausärzte der Kinder und Jugendlichen – kennen deren Gesundheitsprobleme und Sorgen. Wir werden daher überall in Deutschland Hausarztverträge für diese Altersgruppe abschließen – die so genannten Pädiatriezentrierten Verträge (PzV)“, erläutert Dr. Thomas Fischbach, Vorstandsmitglied des BVKJ. Auch die hausärztlichen Internisten sehen sich gemeinsam mit den Allgemeinärzten in der Verantwortung, wenn es um die Versorgung der Erwachsenen geht. „Die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung ist eine gewaltige Aufgabe, die wir nur lösen können, wenn alle Kräfte gebündelt werden. Daher wollen wir unser Fachwissen gerne einbringen und gemeinsam mit Allgemeinärzten und Krankenkassen eine gute hausärztliche Versorgung realisieren. Deshalb brauchen wir ein eigenes Verhandlungsmandat für die hausärztlich tätigen Internisten, um Hausarztverträge auch für unsere Patienten anbieten zu können“, fordert Dr. Wolfgang Wesiack, Präsident des Berufsverbandes Deutscher Internisten (BDI).


Verbände warnen vor Zersplitterung der Selbstverwaltung
Auch die Pläne der AG Gesundheit und Pflege, die Vertreterversammlungen der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zukünftig zu quotieren, sehen die unterzeichnenden Verbände mit Skepsis. „Eine paritätische Aufteilung der Selbstverwaltung in Haus- und Fachärzte wird nicht ausreichen. Denn z.B. über die pädiatrischen Belange innerhalb der Vertreterversammlung sollten nicht die Allgemeinärzte entscheiden: Das ist Aufgabe der die Pädiater. Insofern wären zusätzliche Quotierungen notwendig, was jedoch eine weitere Zersplitterung der Selbstverwaltung zur Folge hätte. Auch für andere Fachgruppen, wie die Psychotherapeuten, sind solche Regelungen notwendig“, warnt der Kinder- und Jugendarzt Dr. Fischbach, der auch Mitglied der Vertreterversammlung (VV) der KBV ist.


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