Ab 8. April dürfen nur Kindersitze verwendet werden, die ein offizielles Prüfsiegel mit der gültigen Norm ECE R 44/03 oder 44/04 aufweisen. Ob der Sitz der neuen Regelung entspricht, können Eltern an der mehrstelligen Prüfnummer unterhalb des Buchstabens „E“ erkennen. Wer sein Kind trotz des Verbotes in veralteten Kindersitzen fahren lässt, dem droht ein Bußgeld von 30 Euro. Der ADAC rät, vor allem für die Sicherheit der Kinder, den Sitz zu überprüfen.
Die alten Sitze sind teilweise noch einfache „Sitzerhöher“ ohne Gurtführungen und ohne Rücken- bzw. Kopfstütze oder es handelt sich um Babyschalen und Sitze mit Hosenträgergurten. Auch so genannte „Gurtmanschetten“, welche den Becken –und Schultergurt im Bauchbereich des Kindes zusammenführen, gehören zu den demnächst nicht mehr zulässigen Rückhaltesystemen.
Ein Beitrag des WDR dazu kann online (Mediathek) angesehen werden (passender Player muss dazu heruntergeladen werden).