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Altersbeschränkung bei Energydrinks - Kinder- und Jugendärzte begrüßen SPD-Forderung

"Wir unterstützen die Forderung nach einer Altersbeschränkung für Energydrinks der SPD-Gesundheitspolitikerin Ursula Schulte. Als Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte kämpfen wir schon lange dafür." Mit diesen Worten kommentierte heute in Düsseldorf der Präventionsexperte und Bundespressesprecher des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte, Dr. Josef Kahl den Vorstoß der Gesundheitspolitikerin Schulte.

"Jugendliche nehmen durch Energydrinks gefährliche hohe Mengen an Koffein zu sich. 250 Milliliter eines Energydrinks, also eine handelsübliche Packungsgröße, enthalten etwa 80 Milligramm Koffein. An sich noch keine gefährliche Dosis, aber viele Jugendliche trinken die süßen erfrischenden Getränke in großen Mengen und schnell hintereinander. Wissenschaftliche Studien empfehlen als Höchstdosis auch für Kinder und Jugendliche drei Milligramm Koffein pro Kilogramm Körpergewicht. Oberhalb dieser Grenze treten häufig Herzrasen, Bluthochdruck und Übelkeit auf. Ein Teenie mit 50 Kilogramm Körpergewicht überschreitet nach dieser Rechnung schon mit zwei kleinen Dosen eines Energydrinks diese Grenze. Leidet der Teenie dann noch an Vorerkrankungen wie einem Herzfehler, oder kommt zusätzlich zu dem hochdosierten Koffein noch Alkohol oder anstrengende körperliche Bewegung, etwa Sport oder stundenlanges Tanzen, kann der Konsum sogar lebensgefährlich werden. Darüberhinaus sind die Drinks auch die reinsten Zuckerbomben und alleine daher schon ungesund. Wir schließen uns daher dem Appell der SPD-Abgeordneten an und fordern Bundesernährungsministerin Julia Klöckner (CDU) auf, sich endlich für ein Verbot von Energydrinks für Kinder und Jugendliche einzusetzen und sie damit vor den fatalen Nebenwirkungen dieser Getränke zu schützen," so Dr. Josef Kahl.
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Dies ist eine Pressemeldung des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte e.V. Der Abdruck dieser Pressemeldung oder von Teilen des Artikels ist unter folgender Quellenangabe möglich: www.kinderaerzte-im-netz.de. Bei Veröffentlichung in Online-Medien muss die Quellenangabe auf diese Startseite oder auf eine Unterseite des BVKJ-Elternportals verlinken. Fotos und Abbildungen dürfen grundsätzlich nicht übernommen werden.