Kinder- & Jugendärzte im Netz

Ihre Haus- und Fachärzte von der Geburt bis zum vollendeten 18. Lebensjahr

Herausgeber:

Asylpaket II - Kinder- und Jugendärzte: Kranke Flüchtlingskinder dürfen nicht abgeschoben werden!

Am Donnerstag berät der Bundestag in zweiter Lesung über das Asylpaket II und damit auch über das Schicksal kranker minderjähriger Flüchtling. Kinder- und Jugendärzte protestieren dagegen, dass schwer kranke minderjähriger Flüchtlinge mit Hilfe des neuen Gesetzes demnächst leichter abgeschoben werden können.

„Wir Kinder- und Jugendärzte sind dazu da, kranke Kinder und Jugendliche zu heilen. Und das gilt für ALLE Kinder und Jugendliche, die unsere Hilfe suchen. Es gibt keine Kinder erster Klasse und zweiter Klasse. Wir sind nicht dazu da, dem Staat zu helfen, kranke Kinder und Jugendliche abschieben zu lassen," so Dr. Thomas Fischbach, Präsident des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ). "Derzeit versorgen wir in unseren Praxen zahlreiche Flüchtlingskinder. Die meisten zum Glück nur wegen Infekten, aber wir versorgen auch Flüchtlingskinder mit chronischen Krankheiten, mit Behinderungen und mit posttraumatischen Belastungsstörungen. Gerade diese Kinder und Jugendliche brauchen uns.Wir sind nicht bereit, das Wohl unserer Patienten dem Stammtisch zu opfern. Gerade die Ausschreitungen des rechten Pöbels in den letzten Tagen haben uns gezeigt, wie wichtig es ist, Haltung zu zeigen, dem Pöbel und seiner Gewalt Einhalt zu gebieten.

Dies erwarten wir auch von den Abgeordneten, die am Donnerstag über das geplante Gesetz beraten: Folgen Sie Ihrem Gewissen! Machen Sie uns Kinder- und Jugendärzte nicht zu Handlangern von Abschiebungen kranker Kinder und Jugendlichen. Halten Sie sich an die UN-Kinderrechte bzw. Art. 24: das Recht auf das erreichbare Höchstmaß an Gesundheitsversorgung für alle Kinder. Bessern Sie das geplante Gesetz zum Wohle der Kinder und Jugendlichen nach.“

_________________________________________________

Dies ist eine Pressemeldung des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte e.V. Der Abdruck dieser<link http: www.bvkj.de presse pressemitteilungen _blank external-link-new-window external link in new> Pressemeldung oder von Teilen des Artikels ist unter folgender Quellenangabe möglich: <link http: www.kinderaerzte-im-netz.de _blank>www.kinderaerzte-im-netz.de. Bei Veröffentlichung in Online-Medien muss die Quellenangabe auf diese Startseite oder auf eine Unterseite des BVKJ-Elternportals verlinken. Fotos und Abbildungen dürfen grundsätzlich nicht übernommen werden.