In den ersten vier bis sechs Wochen nach der Geburt sollten Eltern die Nägel ihres Säuglings nur kürzen, wenn sie Kratzspuren entdecken. „Die Nägel von Babys sind zwar weich, aber Kinder können sich damit auch schon verletzen. Deshalb sollten sie ab dem zweiten Lebensmonat je nach Bedarf geschnitten werden. Dies gilt auch für die Fußnägel. Auf keinen Fall dürfen Eltern die Fingernägel mit ihren Zähnen bearbeiten, denn dadurch können jene einreißen und zu schmerzhaften Entzündungen führen, insbesondere wenn Keime aus dem Mundraum der Eltern unter die Haut des Babys gelangen“, erklärt Dr. Monika Niehaus, Kinder- und Jugendärztin sowie Pressesprecherin des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) in Thüringen.
Für die „Babyküre“ gibt es spezielle abgerundete Babyscheren. Um das Schneiden zu erleichtern, sollten Eltern ihr Kind nach dem Baden „behandeln“, wenn die Nägel weich sind. Das Zurückdrücken der Fingerkuppen verringert dabei die Gefahr eines Schnittes. Die Fingernägel sollten entlang der natürlichen Biegung des Nagels geformt werden. An den Fußnägeln verhindert ein gerader Schnitt das Einwachsen der Nagelecken.
Wichtig ist es, den Arm beim Schneiden der Nägel auf einer festen Unterlage zu fixieren. So stellen ausfahrende Bewegungen des Säuglings keine Gefahr dar.
„Fühlen Sie nach der Mani- und Pediküre, ob irgendwo noch scharfe Kanten geblieben sind und entfernen Sie sie mit einer Feile. Die Fingernägel wachsen schneller und müssen deshalb meist öfter als die Fußnägel gekürzt werden. Trotzdem sollten Sie auch die Fußnägel inspizieren, um zu verhindern, dass das Baby mit irgendwelchen Nagelecken in der Kleidung oder im Schlafsack hängen bleibt. Falls Sie trotz aller Vorsicht die Nägel zu kurz oder in die Haut geschnitten haben sollten, drücken Sie ein sauberes Tuch auf die Stelle, bis sie zum Bluten aufhört. Eine Bandage ist bei kleinen Blessuren meist nicht erforderlich“, so Dr. Niehaus.