Kinder ohne vollen Versicherungsschutz sind seit den Neuregelungen im Rahmen der Gesundheitsreform keine Ausnahme mehr in unseren Praxen. Wir dürfen sie in Notfällen, bei akuten und schmerzhaften Erkrankungen behandeln. Aber gerade die überaus wichtigen Vorsorgen und Impfungen dürfen wir ihnen nicht geben. Das Geiche gilt auch für die Kinder illegal hier lebender Ausländer. Beides ist aus unserer Sicht skandalös,“ so Dr. med. Wolfram Hartmann, Präsident des Berufsverbands der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ).
„Laut UN-Kinderrechtskonvention haben alle Kinder ein Recht auf optimale medizinische Versorgung. Tatsächlich gibt es aber in Deutschland Kinder, die nur eine Minimalversorgung bekommen. Der Gesetzgeber bestraft mit seiner Regelung Kinder für die Versäumnisse bzw. den Versicherungsstatus ihrer Eltern. Dies ist ein unhaltbarer Zustand und im Sinne des Kinderschutzes nicht vertretbar. Für illegal hier lebende Ausländer und auch für Bundesbürger ohne Krankenversicherung gibt es zwar in einigen Großstädten Spezialambulanzen. In diesen sind Pädiater jedoch nicht vorgesehen. Das bedeutet: in vielen Fällen sind Kinder ohne Versicherungsschutz medizinisch noch viel schlechter versorgt als Erwachsene ohne Versicherungsschutz.
Uns niedergelassenen Kinder- und Jugendärzten ist es wichtig, dass alle Kinder medizinisch optimal versorgt werden und dadurch gesund aufwachsen können. Wir sind selbstverständlich bereit, auch Kinder ohne ausreichenden Krankenversicherungsschutz mitzuversorgen und fordern daher die Politik auf, schnellstens für eine gesetzliche Neuregelung zu sorgen - etwa durch Beteiligung der Sozialämter an den Kosten.