Um die Verbreitung des Coronavirus einzudämmen, galt seit 20. März eine Ausnahmeregelung, wonach die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei Versicherten mit Erkrankungen der oberen Atemwege ohne schwere Symptomatik auch nach telefonischer Anamnese ausgestellt werden konnte. „Diese Regelung wird von unseren Mitgliedern inzwischen sehr gut umgesetzt – viele Kinder- und Jugendärzte führen zudem noch Videosprechstunden durch, um die Symptomatik noch besser beurteilen zu können. Daher ist es völlig unverständlich, warum dieses Vorgehen jetzt wieder ausgesetzt werden soll“, kritisiert Dr. Dominik Ewald, Landesvorsitzender des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) in Bayern, den Beschluss des G-BA. Befürchtet wird eine erneute Ausbreitung des Coronavirus in Arztpraxen. „Alle niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte klagen über unzureichende Schutzausrüstung in den Praxen. Viele Pädiater haben sich selbst beholfen, um die Ansteckungsgefahr zu minimieren – von der improvisierten Plexiglaswand am Empfang bis hin zu selbst gebastelten Masken. Wir fordern unsere Patienten und die Eltern auf, beim Besuch in der Praxis Masken zu tragen. Es wäre mehr als unverständlich, wenn wir jetzt – kurz vor dem Neustart der Schule – den Eltern und Patienten erklären müssten, dass Krankschreibungen – bei Corona-Verdacht - wieder nur nach persönlicher Vorstellung in der Praxis nötig sind. Das würde auch allen bisher erfolgten Maßnahmen zur Eindämmung der Infektion widersprechen“, erläutert Ewald, der seine Praxis in Regensburg hat.
Kinder- und Jugendärzte nutzen eigene App, um Patienten zu informieren
In vielen pädiatrischen Praxen wird eine App eingesetzt, um Eltern und Patienten zu informieren. Mit der PraxisApp „Mein Kinder- und Jugendarzt“ können auch Videosprechstunden durchgeführt und ggf. auch Krankschreibungen an Eltern und Patienten verschickt werden. „Gerade weil Corona bei Kindern häufig ohne Symptome verläuft, ist das Risiko einer Ansteckung in der pädiatrischen Praxis vermutlich besonders hoch. Daher nutzen viele Kinder- und Jugendärzte digitale Medien, wie z.B. eine App, um Verdachtsfälle auch außerhalb von Praxisbesuchen abzuklären. Selbstverständlich sollen alle wichtigen Vorsorge- und Impftermine wahrgenommen werden. Und gerade deshalb ist es unverständlich, warum bei Verdachtsfällen nun auch wieder der Arztbesuch vorgeschrieben sein soll. Wir raten Eltern – wie bisher auch –, bei Erkrankungen der oberen Atemwege ihrer Kinder, sich zunächst telefonisch an die Praxen der Kinder- und Jugendärzte zu wenden“, appelliert Ewald.
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