Kinder unter zwei Jahren haben in Flugzeugen keinen Anspruch auf einen eigenen Sitzplatz und müssen daher auf dem Schoß eines Elternteils angebunden werden. Bei schweren Turbulenzen oder gar einer Notlandung treten aber Beschleunigungen bis zum 16-Fachen der Erdanziehungskraft auf: Befindet sich ein Kind auf dem Schoß der Eltern, kann es bei Turbulenzen den Eltern aus den Händen gerissen werden und durch die Kabine fliegen. Der TÜV Rheinland testete deshalb Autokindersitze auf ihr Funktionieren im Flugzeug. Der Test bezieht sich immer auf die Einsatzmöglichkeiten in bestimmten Flugzeugen bei bestimmten Airlines.
Mehrere Fluggesellschaften wurden schon getestet
Als erste Fluggesellschaft wurde die türkische Atlas Jet im Jahr 2003 vom TÜV qualifiziert, es folgten die LTU und Condor. Eine Reihe weiterer Fluggesellschaften hat laut Martin Sperber vom TÜV Rheinland die Zulassung von Kindersitzen beantragt. Neben dem Sicherheitsaspekt ist die Mitnahme des Autokindersitzes im Flugzeug auch praktisch, wenn am Zielort ein Mietwagen gebucht wurde. Vor einer Reise sollten sich Eltern also im Reisebüro oder direkt bei der Fluggesellschaft erkundigen, ob ihr Sitz für den gewünschten Flug auch zugelassen ist. Die Unterbringung von Kleinkindern in geeigneten Kinderrückhaltesystemen ist auch im Flugzeug die beste Transportmöglichkeit. Einen kleinen Nachteil, den man aber der Sicherheit zu Liebe in Kauf nehmen sollte, hat der Kindersitz jedoch: Für ihn benötigt man einen eigenen Sitzplatz, für den die Fluggesellschaften extra Gebühren berechnen.