Kinder- & Jugendärzte im Netz

Ihre Haus- und Fachärzte von der Geburt bis zum vollendeten 18. Lebensjahr

Herausgeber:

Bei flüssiger Arznei Milliliterangaben verwenden

Muss ihr Kind Flüssigarznei einnehmen, sollten Eltern sich besser an Milliliter orientieren und die Menge mit einem geeigneten Messbecher abmessen, als auf Tee- oder Esslöffel zurückzugreifen.

„Bei Teelöffel und Esslöffel besteht die Gefahr der Verwechslung und der ungenauen Dosierung“, warnt Dr. Monika Niehaus, Kinder- und Jugendärztin vom Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte in Deutschland. Aufgrund des geringen Körpergewichts kann sich eine Ungenauigkeit bei Kindern schnell negativ auswirken.

Laut einer Studie in den USA ist das Risiko für Dosierfehler doppelt so groß, wenn Eltern einen Löffel verwenden und sich nicht an Milliliterangaben orientieren. Die Wissenschaftler hatten 287 Eltern beobachtete, die mit ihren Kindern zur Klinikambulanz gekommen waren und ein Rezept für flüssige Arznei erhielten. Insgesamt waren demnach Irrtümer bei der Medikamentengabe häufig (39,4%). „Dosierhilfe-Messbecher aus der Apotheke oder solche, die flüssiger Arznei beigelegt sind, eigenen sich besser, um einem Kind die richtige Menge zu verabreichen. Zur Sicherheit kann der Apotheker die vom Arzt verordnete Menge noch einmal auf die Packung der Arznei schreiben“, rät Dr. Niehaus.

Quellen: <link http: www.healthychildren.org english news pages reducing-medication-dosing-errors-by-ditching-teaspoons-tablespoons.aspx _blank external-link-new-window external link in new>AAP, <link http: pediatrics.aappublications.org content early peds.2014-0395.long _blank external-link-new-window external link in new>Pediatrics

_________________________________________________
Dies ist eine Pressemeldung des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte e.V. Der Abdruck dieser Pressemeldung oder von Teilen des Artikels ist unter folgender Quellenangabe möglich: <link http: www.kinderaerzte-im-netz.de>www.kinderaerzte-im-netz.de. Bei Veröffentlichung in Online-Medien muss die Quellenangabe auf diese Startseite oder auf eine Unterseite des BVKJ-Elternportals verlinken. Fotos und Abbildungen dürfen grundsätzlich nicht übernommen werden.