Bei der Auswahl einer Versicherung für Kinderinvalidität sollten Eltern auf die Ausschlusskriterien achten. Zum Beispiel kommen nur wenige Versicherungen für angeborene Behinderungen auf, berichtet die in Berlin erscheinende Zeitschrift „Finanztest“. Auch Neurosen, Psychosen und Verhaltensstörungen können ausgeschlossen sein. Demnach haben zum Beispiel autistische Kinder den meisten Policen zufolge keinen Anspruch auf Hilfe durch die Versicherung.
Die Zeitschrift hatte 22 Versicherungen getestet. Nur vier Angebote erhielten die Bewertung „gut“. Grundsätzlich sei laut "Finanztest" die private Absicherung für den Fall, dass das Kind eine Behinderung erleidet, aber sinnvoll. Zwar seien die medizinische Behandlung sowie die schulische Förderung durch die Krankenkassen beziehungsweise durch staatliche Institutionen sichergestellt. Darüber hinaus entstünden Eltern mit behinderten Kindern jedoch viele Kosten, für die sie ohne Versicherung selbst aufkommen müssen. Dazu gehörten neben bestimmten Hilfsmitteln zum Beispiel zusätzliche Betreuungsstunden.
Die Experten der „Finanztest“ raten beim Abschluss einer Kinderinvaliditätsversicherung darauf zu achten, dass der Grad der Behinderung (GdB), ab dem die Versicherung zahlt, nicht höher als 50 liegt. Schon dies sei eine hohe Hürde, die aber von den meisten Assekuranzen gewählt werde. Sieht die Police eine Zahlung erst ab Pflegestufe III oder bei bestimmten schweren Erkrankungen wie Krebs, Kinderlähmung oder HIV vor, sei diese völlig überzogen.