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Beim Schutz vor Vergiftungen bei Kindern sind alle Betreuungspersonen gefordert

Medikamente, Reinigungsmittel und andere Haushaltschemikalien müssen kindersicher aufbewahrt werden. Daran erinnert der bundesweite Informationstag „Vergiftungsschutz für Kinder im Haushalt“ am 20. März. Eltern oder auch Haushalte, die Kinder zu Besuch haben oder beaufsichtigen, dürfen keine Medikamente im Badezimmer herumliegen lassen oder Haushaltsreiniger unverschlossen unter der Spüle oder auf den Spülkästen der Toilette stehen lassen. Wenn Kleinkinder sie entdecken, kann es zu lebensgefährlichen Vergiftungen kommen. Schon ein einziger Schluck Rohrfrei kann die Speiseröhre lebensbedrohlich verätzen …

Vergiftungsgefahren im Haushalt bestehen primär durch Medikamente und sogenannte Haushaltsmittel, also chemische Substanzen, wie Spülmittel, Allzweckreiniger, Entkalker, Verdünnungsmittel, Lampenöle und Tabakwaren. Dies wird durch die alarmierenden Berichte der Giftinformationszentralen immer wieder belegt. Der häufigste Unfallort für Vergiftungen sind Privatwohnungen, aber nicht nur zu Hause, sondern auch da, wo Kinder zeitweilig betreut werden oder nur zu Besuch sind.

Während die sichere Aufbewahrung von Haushaltschemikalien und Reinigungsmitteln, im Haushalt für Eltern selbstverständlich ist, zum Beispiel in einem abschließbaren Schrank, wird diese Vorsichts-Regel in Wohnungen, in denen Kinder nur zeitweise betreut werden, also bei den Großeltern, Babysittern, Nachbarn und Freunden, nicht immer konsequent umgesetzt. Die schönen Flaschen und Dosen mit den meist bunten, duftenden und schäumenden Reinigungs- und Körperpflegemitteln, aber auch Farben, Verdünnung, Benzin, Öle sowie Pflanzenschutzmittel in Opas Werkstatt und dem Gartenhäuschen ziehen Kinder an.

Passieren kann es immer dann, wenn Erwachsene gerade kurz abgelenkt sind und nicht aufpassen. So zum Beispiel, wenn während des Putzens das Telefon klingelt, ein Kochtopf auf dem Herd überkocht oder jemand an der Wohnungstür läutet. In diesen Momenten können unverschlossene Reinigungsmittel Kinder zur Kostprobe verleiten und damit zum Vergiftungsrisiko werden. „Auch alle Personen, die nur zeitweise Kinder betreuen, sollten sich dieser Gefahr bewusst sein und konsequent Maßnahmen der Unfallvermeidung beherzigen. Die Gefahr von Vergiftungen lässt sich leicht und effektiv reduzieren, wenn man nur einige wenige Punkte beachtet“, so Dr. Jörg Schriever, Unfallbeauftragter des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ).

Dazu gehören folgende Schutzvorkehrungen:

  • Haushaltsmittel – Reiniger, Gifte und Medikamente, auch die Portion für den täglichen Gebrauch, immer außerhalb der Reichweite von Kindern aufbewahren, am Besten in einem höheren abschließbaren Schrank.
  • Reinigungsmittel oder chemische Substanzen immer im Originalbehälter belassen und auch Reste nicht in andere Behältnisse wie Limonadeflaschen oder Marmeladengläser umfüllen.
  • Alles, was giftig sein könnte, sofort nach Verwendung wieder verschließen und auch nicht zeitweilig unbeaufsichtigt auf dem Boden oder in Reichweite von Kindern abstellen.

Medikamente und Haushaltschemikalien, die mit einem kindersicheren Verschluss ausgestattet sind, bieten zusätzlich eine mechanische Hürde für kleine Kinder. Doch einigen experimentierfreudigen und geschickten Kindern gelingt auch, kindersichere Verschlüsse zu knacken. Bei Reinigungsmitteln und Haushaltschemikalien hilft noch die Beimischung von Bitterstoffen durch den Hersteller, die Sicherheit zu erhöhen.