Der Wissenschaftliche Beirat des Netzwerks Gesund ins Leben hat in seinen Handlungsempfehlungen „Ernährung und Bewegung von Säuglingen und stillenden Frauen 2024“ das Kapitel „Auswahl von Säuglingsnahrung bei erhöhtem Allergierisiko“ aktualisiert. Die Empfehlung lautet nun: Wird nicht oder nur teilweise gestillt, sollten die Eltern zunächst prüfen, ob es eine Säuglingsanfangsnahrung gibt, deren allergievorbeugende Wirkung durch Studien belegt und durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) bestätigt ist. Aktuell gibt es keine Säuglingsnahrung, die diese Bedingungen erfüllt. Somit kann zum Zweck der Allergieprävention keine Empfehlung für oder gegen eine bestimmte Säuglingsnahrung gegeben werden. Dies schließt auch HA-Nahrung (Hydrolysierte Anfangs-/Anschlussnahrung), früher „hypo-allergene“ Säuglingsnahrung, ein.
Als allergiegefährdet gelten Säuglinge, wenn mindestens ein Elternteil oder Geschwisterkind eine Allergie hat. Eltern allergiegefährdeter Säuglinge sind bis auf Weiteres frei in der Wahl der Flaschenmilchnahrung. Die frühere Empfehlung für die Verwendung von HA-Nahrung gilt in diesem Kontext nicht mehr.
Notwendig wurde die Aktualisierung, da sich rechtliche Rahmenbedingungen geändert haben und die wissenschaftliche Datenlage im Rahmen der Aktualisierung relevanter Leitlinien und Stellungnahmennen bewertet wurde. Neuerdings gilt: Wird die allergievorbeugende Wirkung einer HA-Nahrung als eine gesundheitsbezogene Angabe ausgewiesen, muss diese durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) bestätigt worden sein. Stand Juni 2024 ist, dass keine Säuglingsnahrung mit einem solchen Wirksamkeitsnachweis verfügbar ist. Auch Tiermilchen, wie Stuten- oder Ziegenmilch, oder pflanzenbasierte Milchalternativen sollten nicht zum Zweck der Allergievorbeugung gegeben werden.
Gudrun Kinzel, Geschäftsstelle, Netzwerk Gesund ins Leben
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Quellen: idw-online.de, Netzwerk Gesund ins Leben, Leitlinie Allergieprävention