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Berufsverband der Kinder und Jugendärzte begrüßt Gesetzesinitiative von Aktionsbündnis Kinderrechte: „Kinderrechte gehören zwingend ins Grundgesetz“

Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte begrüßt und unterstützt die Initiative des Aktionsbündnisses Kinderrechte, mit dem die Kinderrechte in Deutschland besser als bisher geschützt werden sollen.

Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte begrüßt und unterstützt die Initiative des Aktionsbündnisses Kinderrechte*, mit dem die Kinderrechte in Deutschland besser als bisher geschützt werden sollen.

Dr. Wolfram Hartmann, BVKJ-Präsident: „Die heute an Bundestag und Bundesrat ergangene Forderung, mit der Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz die Rechtsposition von Kindern in Deutschland zu stärken, ist richtig. Ein neuer Artikel 2a im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland , der die Rechte auf Förderung, Schutz und Beteiligung sowie den Vorrang des Kindeswohls bei allem staatlichen Handeln festschreibt, wertet die Position von Kindern als eigenständige, gleichberechtigte Mitglieder der Gesellschaft und Grundrechtsträger auf. Er setzt ein klares Signal für mehr Kinderfreundlichkeit in Deutschland. Der BVKJ setzt sich seit Jahren dafür ein, dass Deutschland die Kinderrechte auf der Basis der UN-Kinderrechtskonvention stärkt.

Die Aufnahme der Kinderrechte als Grundrecht in das Grundgesetz wird uns Kinder- und Jugendärzten die Arbeiterleichtern. Wir haben damit endlich einen handfesten Rückhalt, wenn wir uns für das Wohl unserer jungen Patienten, für bestmögliche kindgerechte Gesundheitsvorsorge und gleiche Entwicklungschancen für alle Kinder und Jugendlichen und gegen Vernachlässigung einsetzen.“
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* in dem Aktionsbündnis haben sich UNICEF Deutschland, der Deutsche Kinderschutzbund, das Deutsche Kinderhilfswerk und die Deutsche Liga für das Kind zusammengeschlossen.