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Bundestag verabschiedet mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz neue Regelungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen

Forderungen der Kinder- und Jugendärzte in der Kooperation mit der Kinder- und Jugendhilfe erfüllt. Heute hat der Deutsche Bundestag in 2./3. Lesung das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) verabschiedet. Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte und andere pädiatrische Verbände sehen darin eine sehr bedeutsame Reform.

Rechte von Kindern und Jugendlichen, auch von Pflegekindern, werden gestärkt, der Kinderschutz, auch in Einrichtungen, wird ausgebaut, Eltern werden in ihren Erziehungsaufgaben unterstützt. Es werden weitere Schritte in Richtung inklusiver Begleitung und Unterstützung getan, auch wenn bis zur Umsetzung der „großen inklusiven Lösung“ noch ein weiter Weg ist. Auch die Prävention im Sozialraum wird gestärkt, niederschwellige Hilfezugänge werden geschaffen.

BVKJ-Präsident Dr. Thomas Fischbach: „Uns Kinder- und Jugendärzten kommt im Kinderschutz sowie in der Kooperation mit der Kinder- und Jugendhilfe eine Schlüsselrolle zu. Oft sind wir diejenigen, die den Kontakt mit den betroffenen Familien haben, Probleme erkennen, Lösungswege aufzeigen und in Hilfeangebote vermitteln können.

Die Kinder- und Jugendärzte aus Praxis, Klinik und Öffentlichem Gesundheitsdienst waren in den Dialogprozess des Bundesfamilienministeriums „Mitreden – Mitgestalten: Die Zukunft der Kinder- und Jugendhilfe“ intensiv eingebunden. Viele unserer Ideen wurden auf dem langen Weg hin zu einer Reform des SGB VIII aufgegriffen und im KJSG implementiert. Der Komplexität, Abwägung von verschiedenen Rechtsgütern und dem Wunsch nach Rückmeldung und Beteiligung von uns Fachärzten als Berufsgeheimnisträger wurde Rechnung getragen.“

„Wir werden künftig stärker in den Prozess der Gefährdungseinschätzung beim Jugendamt eingebunden,“ so Dr. Gabriele Trost-Brinkhues, Vorsitzende des BVKJ-Ausschusses „Kind, Schule, ÖGD“. „Diese Verantwortung zu übernehmen, ist uns sehr wichtig. Mit mehr Kooperation können wir den Kinderschutz wirksamer machen. Die Möglichkeiten des interkollegialen Austausches wurden zudem erweitert.

Wir waren mit großem Engagement und Einsatz dabei und begrüßen das Ergebnis sehr. Jetzt muss der Bundesrat noch zustimmen, damit die wichtige Reform wirklich kommen kann.

Mit dem KJSG ist der Einstieg in eine inklusive Kinder- und Jugendhilfe gelungen. Die Umsetzung wird noch viele Jahre dauern. Wir werden unseren Teil dazu beitragen, dass es zum Wohle der Kinder und Jugendlichen ein Erfolg wird!“
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Dies ist eine Pressemeldung des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte e.V. (BVKJ). Der Abdruck dieser Pressemeldung oder von Teilen des Artikels ist unter folgender Quellenangabe möglichwww.kinderaerzte-im-netz.de. Bei Veröffentlichung in Online-Medien muss die Quellenangabe auf die Startseite oder auf eine Unterseite davon verlinken. Fotos und Abbildungen dürfen grundsätzlich nicht übernommen werden.