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BVKJ fordert: „Kinderkommission darf nicht abgeschafft werden! - Kein Rückschritt beim Kinderschutz!“

Der Bundestag plant, die Kinderkommission abzuschaffen. Dies ist aus Sicht des Berufsverbandes der Kinder - und Jugendärzte ein großer Fehler. „Wir brauchen die Kinderkommission dringend, um Kinderrechte wirksam durchzusetzen,“ sagte heute in Berlin der Präsident des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte, Dr. Wolfram Hartmann.

Der Bundestag plant, die Kinderkommission abzuschaffen. Dies ist aus Sicht des Berufsverbandes der Kinder - und Jugendärzte ein großer Fehler. „Wir brauchen die Kinderkommission dringend, um Kinderrechte wirksam durchzusetzen,“ sagte heute in Berlin der Präsident des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte, Dr. Wolfram Hartmann. „Die Kinderkommission ist die einzige politische Institution, in der Abgeordnete aller Fraktionen und ihre Mitarbeiter sich parteiübergreifend für kinderpolitische Interessen einsetzen. Sie ist die oberste parlamentarische und außerparlamentarische Vertretung für Kinder und Jugendliche. Wir brauchen dieses politische Wächteramt. Die Abschaffung der Kinderkommission würde bedeuten, dass Kinder und Jugendliche keinen eigenen Zugang mehr haben zum Parlament. Der Bundestag würde damit Kinder und Jugendliche aus seiner besonderen Fürsorge und Obhut entlassen - ein fatales Signal auch an die Gesellschaft.“
Die Bundesregierung will die Kinderkommission durch einen Kinderbeauftragten ersetzen. Dessen Aufgabe soll der des Wehrbeauftragten ähneln. Wie dieser soll er weder Mitglied des Bundestages noch Beamter sein.

BVKJ-Präsident Dr. Wolfram Hartmann: „Wir fordern schon lange die Einsetzung eines unabhängigen Kinderbeauftragten. Wir brauchen einen Kinderbeauftragten als Ombudsmann der Kinder und Jugendlichen, als direkten Draht zwischen Kindern und Parlament. Aber wir brauchen auch weiterhin die parlamentarische Vertretung durch die Kinderkommission. Kinderkommission und Kinderbeauftragter müssen sich in ihrer Arbeit ergänzen. Dazu braucht die Kinderkommission braucht mehr Gestaltungsrechte als bisher, sie muss in die Lage versetzt werden, Reformen eigenständig zu initiieren und Missstände auch durch konkrete Maßnahmen zu beenden. Dazu muss das Einstimmigkeitsgebot abgeschafft werden, das die Kommission daran hindert, ihre Möglichkeiten auszuschöpfen.

Der Kinderbeauftragte braucht ein Beteiligungsrecht an allen die Belange der Kinder und Jugendlichen betreffenden Gesetzgebungsverfahren sowie ein Antragsrecht.

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