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BVKJ fordert mehr Kinderkrankentage

Kinder- und Jugendärzte begrüßen Koalitionsbeschluss: „Richtige Entscheidung, aber die Tage müssen erweitert und entfristet werden!“ BVKJ-Präsident Dr. Thomas Fischbach: "20 Kinderkrankentage pro Elternteil, 40 für alleinerziehende Eltern kranker Kinder bis zum Ende der Pandemie, damit Eltern ihre Kinder in Ruhe versorgen können!"

Gesetzlich Versicherte sollen sich in diesem Jahr wegen der Corona-Krise mehr Tage um ihre kranken Kinder kümmern können, das hat die Koalition beschlossen. Für Elternpaare soll das Kinderkrankengeld für jeweils fünf weitere Tage und für Alleinerziehende für zusätzliche zehn Tage gewährt werden. Die Regel gilt bis zum 31.12. dieses Jahres. Der Status quo: Zur Pflege eines erkrankten Kindes stehen Eltern in der Regel pro Jahr zehn freie Arbeitstage zu. Bei Alleinerziehenden sind es bis zu 20 Tage. Das gilt für alle Kinder unter zwölf Jahren.

Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) lobt den Beschluss, hält ihn allerdings nicht für ausreichend. Die Zahl der so genannten Kinderkrankentage für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sollte deutlich erhöht werden, wenn Kinder mit Infekten der oberen Atemwege zu Hause betreut werden müssen. Dies hatte der BVKJ auch ganz aktuell in seiner <link https: www.bvkj.de fileadmin pdf _blank external-link-new-window external link in new>Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung und Pflege (GPVG) vom 24.08.2020 gefordert.

BVKJ-Präsident Dr. Thomas Fischbach sagte heute in Köln: "Eltern sollten ihre Kinder bei leichten Infekten in Ruhe zu Hause betreuen können, da sie insbesondere in Zeiten der Pandemie dann nicht in die Kita oder Schule gehen können. Und der Gesetzgeber muss ihnen auch die Chance geben, ihre elterliche Kompetenz anzuwenden. Dazu halten wir die Erhöhung der Kinderkrankentage für unerlässlich: Vierzig Tage: 20 pro Elternteil bei Paaren, 40 bei Alleinerziehenden.

Eltern können sich dann in Ruhe um ihr krankes Kind kümmern, anstatt uns wegen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen die Türen einrennen zu müssen - oder gar ihre Kinder trotz Infekt in die Kita oder Schule zu schicken.

Weiterhin wünschen wir uns im Interesse der Eltern eine Entfristung dieser Regel. Sie sollte (mindestens) für die gesamte Dauer der Pandemie gelten, die sicherlich nicht pünktlich zum Jahreswechsel endet. Die Erhöhung der Zahl der Kinderkrankentage sowie die Entfristung würde den Eltern, die in den vergangenen Monaten Außerordentliches geleistet haben, das Leben erleichtern, sie gäbe Kindern mit leichten Krankheitsverläufen die Chance, von ihren Eltern umsorgt zu werden und in Ruhe zu genesen und sie würde die Pädagogen in Kitas und Schulen entlasten und schützen.

Uns ist bewusst, dass die Ausweitung der Karenztage Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen (zu denen wir als Niedergelassene auch gehören) belastet, aber im gesamtgesellschaftlichen Interesse einer Eindämmung der Pandemie und einer möglichst schnellen Rückkehr zu normalen Verhältnissen halten wir sie für unverzichtbar."
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Dies ist eine Pressemeldung des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte e.V. (BVKJ). Der Abdruck dieser Pressemeldung oder von Teilen des Artikels ist unter folgender Quellenangabe möglich: www.kinderaerzte-im-netz.de. Bei Veröffentlichung in Online-Medien muss die Quellenangabe auf diese Startseite oder auf eine Unterseite des BVKJ-Elternportals verlinken. Fotos und Abbildungen dürfen grundsätzlich nicht übernommen werden.