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BVKJ: Neue Festbeträge gefährden die medizinische Versorgung von Kindern

Seit dem 1. April gelten neue Festbeträge für Medikamente. Das bedeutet: Patienten müssen für einige Medikamente nun in der Apotheke deutlich mehr zuzahlen bzw. zum ersten Mal zuzahlen.

Für Arzneimittel, die bisher zuzahlungsbefreit waren, können nun zwischen fünf und zehn Euro anfallen. Das neue Festbetragssystem gruppiert die Medikamente nach einem groben Raster. Aufwendig hergestellte und damit teure Darreichungsformen haben den gleichen Preis wie günstigere. Das gefährdet die medizinische Versorgung vor allem von Kindern. Darauf wies heute in Köln der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte hin.

Dr. Thomas Fischbach, Präsident des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte: „Vor allem junge Kinder können oft keine Tabletten schlucken. Sie benötigen dann vielleicht einen Saft, damit sie ihr Medikament einnehmen können. Dieser Saft ist aufwendiger herzustellen als die Tablette, aber die Kassen mit ihrem Rasenmähersystem zahlen für beide Darreichungsformen den gleichen geringen Festbetrag. Die Eltern müssen also mehr als bisher zuzahlen. Die ersten Erfahrungen in den Kinder- und Jugendarztpraxen zeigen: Viele Eltern reagieren mit Unverständnis und haben Probleme, diese Zuzahlungen zu stemmen.
Besonders in Familien mit geringem Einkommen reißen die erhöhten Zuzahlungen ein großes Loch in das ohnehin knappe Familienbudget. Wir Kinder- und Jugendärzte können uns nicht mehr sicher sein, dass unsere Patienten die von uns verordneten Medikamente tatsächlich erhalten. Mit dem Absenken von Festbeträgen versprechen sich die gesetzlichen Krankenkassen Einsparungen von jährlich 105 Millionen Euro. Es ist ein Skandal, wenn dies auf Kosten unserer Patienten geschieht. Zudem befürchten wir, dass Arzneimittel-Hersteller in Zukunft immer mehr Medikamente nicht mehr wirtschaftlich zum Festbetrag produzieren können, dass deshalb immer mehr Arzneimittel zuzahlungspflichtig oder sogar vom Markt genommen werden und unseren Patienten nicht mehr zur Verfügung stehen. Das Festbetragssystem in der derzeitigen Form muss also dringend reformiert werden."
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Dies ist eine Pressemeldung des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte e.V. Der Abdruck dieser Pressemeldung oder von Teilen des Artikels ist unter folgender Quellenangabe möglich: <link http: www.kinderaerzte-im-netz.de>www.kinderaerzte-im-netz.de. Bei Veröffentlichung in Online-Medien muss die Quellenangabe auf diese Startseite oder auf eine Unterseite des BVKJ-Elternportals verlinken. Fotos und Abbildungen dürfen grundsätzlich nicht übernommen werden.