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BVKJ nimmt Stellung zur Erstattung der Osteopathie durch Gesetzliche Krankenkassen

Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ ) äußert sich in seiner Stellungnahme zu den neuen Satzungsleistungen als Werbemaßnahmen der Gesetlichen Krankenversicherungen (GKV), wie z.B. die Osteopathie...

Mit Erstaunen hat der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ e.V.) registriert, dass einige gesetzliche Krankenkassen in zunehmendem Maße aus Marketinggründen Leistungen in ihre Satzung aufgenommen haben, deren wissenschaftlicher Wirkungsnachweis insbesondere bei Kindern bisher nicht ausreichend erbracht ist und die der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) auch nicht in den Leistungskatalog der GKV aufgenommen hat.

So übernehmen einige Krankenkassen Kosten für osteopathische Behandlung bei Kindern, obwohl sich dieses Behandlungskonzept teilweise auf wissenschaftlich nicht begründbare Vorstellungen (z.B. nicht nachgewiesene Druckwellen im Liquor und Spannungen im Schädelknochen) stützt.

Zur Kostenübernahme wird ein Attest des behandelnden Arztes verlangt mit der Bescheinigung, dass die Osteopathie als Methode zur Behandlung bestimmter Beschwerden geeignet ist. Dazu ist nach Auffassung des BVKJ die Datenlage insbesondere bei Säuglingen und Kleinkindern nicht ausreichend.

Der BVKJ stellt fest, dass kein Vertragsarzt gezwungen werden kann, ein solches Attest auszustellen.

In der GKV gilt der Grundsatz: wirtschaftlich, ausreichend, notwendig und zweckmäßig. Daher müssen Vertragsärzte mit den begrenzten Ressourcen der GKV sorgsam umgehen. Kinder- und Jugendärzte richten ihre ärztliche Tätigkeit nach Methoden aus, deren Wirksamkeit nachgewiesen bzw. die als ‚good clinical practice‘ anerkannt sind.

Diese Werbemaßnahmen einiger Krankenkassen bergen die nicht unerhebliche Gefahr, dass Entwicklungsphasen ohne Krankheitswert pathologisiert und medikalisiert werden, unter Umständen auch mit erheblichen Folgekosten für die Krankenkasse bei medizinisch nicht haltbaren Diagnosen durch sogenannte „Osteopathen“ ohne ausreichende Kenntnisse und Erfahrungen in der Kinder- und Jugendmedizin.