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BVKJ: OTC-Präparate sollten wieder Leistung der GKV werden

Eine Resolution der Delegiertenversammlung des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) wendet sich gegen die Streichung der frei verkäuflichen Präparate in der medizinischen Versorgung von Jugendlichen aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen. Die entsprechenden Medikamente gehören demnach zur Standardtherapie und sind in der Regel nebenwirkungsärmer und oft deutlich preisgünstiger als verschreibungspflichtige Präparate zur Therapie chronischer Erkrankungen...

OTC-Präparate, nicht-verschreibungspflichtige Medikamente (engl. "Over-The-Counter"), müssen Jugendliche im Alter von 12 bis 18 Jahren seit 1. April 2004 aus eigener Tasche bezahlen. Zu den nicht-verschreibungspflichtigen (OTC)-Medikamenten, die aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für Jugendliche gestrichen wurden, gehören neben Augentropfen und Nasensprays auch so genannte systemische Antihistaminika, die allergische Reaktionen des Körpers unterdrücken können. Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) befürchtet, dass diese Streichung eine Verschlechterung der Qualität der medizinischen Versorgung der Jugendlichen zur Folge hat.

Besonders betroffen sind Jugendliche mit chronischen Erkrankungen wie z.B. Allergien, Rheuma und Hauterkrankungen. Für Familien mit chronisch kranken Kindern kann dies eine Mehrbelastung von bis zu mehreren hundert Euro pro Jahr bedeuten. Sie greifen aus diesem Grund häufig zur Selbsttherapie. Dadurch besteht aber die Gefahr, dass es zu Krankheitsverschlechterungen und chronischen Verläufen kommt. Eine Resolution der Delegiertenversammlung (DV) des BVKJ vom 10.10.2004 im Rahmen des 32. Herbst-Kongresses in Bad Orb fordert deshalb von den verantwortlichen Politikern eine Rücknahme dieser Regelung.