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BVKJ-Präsident Dr. Thomas Fischbach: „Nicht jeder Schnupfen braucht einen Abstrich. RKI muss seine Empfehlungen ändern!“

Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) wehrt sich gegen die Forderung des RKI und diverser Landesgesundheitsbehörden, bei jedem Schnupfen einen Abstrich zu machen zu müssen.

BVKJ-Präsident: „Das können wir in unseren Praxen nicht leisten, ohne dass die gesamte medizinische Versorgung zusammenbricht. Wir fordern gezieltes Vorgehen bei schweren Krankheitssymptomen anstatt anlassloser Massentests.“

Die Infektwelle rollt, die Viren haben leichtes Spiel. Bedingt durch den Lockdown und die damit verbundene Isolation der Kinder von Gleichaltrigen hat das Immunsystem einen Teil seiner Abwehrkompetenz verloren. Zur Zeit drängeln sich daher in den Kinder- und Jugendarztpraxen Patienten mit Atemwegsinfekten. Ohnehin entsteht der überwiegende Teil der akuten Atemwegsinfektionen in der Herbst- und Winterzeit. Acht bis zwölf Infektionen pro Jahr machen Säuglinge und Kleinkinder im Durchschnitt durch.

BVKJ-Präsident Dr. Thomas Fischbach: Wir managen in diesem Jahr wie auch schon im letzten Herbst und Winter die Erkältungssaison unter Pandemiebedingungen. Der Unterschied in diesem Herbst und Winter ist, dass sich die Kinder in den Gemeinschaftseinrichtungen viel stärker und häufiger als letzten Winter untereinander mit den bekannten Erkältungsviren anstecken. Weit über 99% der Atemwegsinfektionen bei Kindern sind dabei nicht von einer Covid-Infektion ausgelöst, und es ist auch bekannt, dass es einen nicht unbeträchtlichen Anteil von völlig symptomfreien Kindern gibt, die das Covid-19-Virus in sich tragen.

Ein Massenabstreichen in den Praxen ist weder leistbar noch sinnvoll. Vielmehr werden die Kinder- und Jugendärzte in der Praxis mit Augenmaß und im Wissen der regionalen Gegebenheiten entscheiden, wann im Einzelfall ein PCR-Abstrich durchzuführen ist.“

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Dies ist eine Pressemeldung des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte e.V. (BVKJ). Der Abdruck dieser Pressemeldung oder von Teilen des Artikels ist unter folgender Quellenangabe möglich: www.kinderaerzte-im-netz.de. Bei Veröffentlichung in Online-Medien muss die Quellenangabe auf diese Startseite oder auf eine Unterseite des BVKJ-Elternportals verlinken. Fotos und Abbildungen dürfen grundsätzlich nicht übernommen werden.