Kinder- & Jugendärzte im Netz

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BVKJ-Präsident Dr. Thomas Fischbach: „Unsere Praxen müssen auch in Coronazeiten arbeitsfähig bleiben. RKI muss seine Empfehlungen ändern!“

Fast 70% der jährlich 32 Millionen akuten Atemwegsinfektionen entstehen laut ZI in der Herbst- und Winterzeit. Kinder- und Jugendärzte fordern praktikable Lösungen für den großen Ansturm.

Acht bis zwölf Infektionen pro Jahr machen Säuglinge und Kleinkinder im Durchschnitt durch. Vor allem im Herbst und Winter sorgen Infekte der Atemwege und Influenza für Hochbetrieb in den Kinder- und Jugendarztpraxen. Dazu kommen in diesem Jahr die Vorstellungsanlässe infolge der Corona-Pandemie.

BVKJ-Präsident Dr. Thomas Fischbach: Das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) hat die vertragsärztlichen Abrechnungsdaten der Jahre 2017 bis 2019 ausgewertet und untersucht, wie sich die jährlich rund 32 Millionen ambulant versorgten Atemwegsinfekte im Jahresverlauf verteilen.
Die Auswertung zeigt, dass bei Kindern und Jugendlichen mehr als zwei von drei Infekten im Winter diagnostiziert werden – besonders häufig im ersten Quartal des Jahres, also zwischen Januar und März. Diese Zahlen decken sich mit unseren Erfahrungen.

Wir müssen in diesem Jahr die Erkältungssaison unter verschärften Pandemiebedingungen managen. Dies kann aber nicht gelingen, wenn uns das RKI dazu zwingt, von jedem Kind mit Husten ohne weitere Symptome einen Abstrich zu nehmen. Wenn wir weiterhin der ambulante Schutzwall der Kliniken sein und damit dazu beitragen sollen, dass das Gesundheitssystem nicht zusätzlich belastet wird, dann muss das RKI und damit auch die Behörden in den Ländern uns die Möglichkeit dazu geben. Aus unserer Sicht ist es sinnvoll, Kinder mit leichten Erkältungssymptomen symptomatisch zu behandeln. In Fällen, in denen der begründete Verdacht besteht, dass das Kind Covid-krank ist, ist ein entsprechender Test sinnvoll, um die Familie zu informieren, damit sie sich isolieren kann, um die anderen Mitglieder und die Gesellschaft zu schützen.“
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Dies ist eine Pressemeldung des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte e.V. (BVKJ). Der Abdruck dieser Pressemeldung oder von Teilen des Artikels ist unter folgender Quellenangabe möglich: www.kinderaerzte-im-netz.de. Bei Veröffentlichung in Online-Medien muss die Quellenangabe auf diese Startseite oder auf eine Unterseite des BVKJ-Elternportals verlinken. Fotos und Abbildungen dürfen grundsätzlich nicht übernommen werden.