Ab dem 1. April gelten dafür leichtere Voraussetzungen, die etwa bei Kurzarbeit helfen sollen: Vorerst wird beim Antrag nur noch das Einkommen des letzten Monats geprüft, nicht wie bislang das der letzten sechs Monate. Vermögen wird nur noch in Ausnahmefällen berücksichtigt. Die Anträge können auch online ausgefüllt werden, wie die Arbeitsagentur mitteilte.
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Lotse Kinderzuschlag: <link https: www.arbeitsagentur.de familie-und-kinder kiz-lotse _blank external-link-new-window external link in new>www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kiz-lotse