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Coronakrise - Kinder- und Jugendärzte: "Bitte keine Besuche bei den Großeltern!"

Pessach, Ostern und Ramadan - in diesem Jahr fallen die Feste der jüdischen, christlichen und muslimischen Religion in den April. Zu allen drei Festen gehören normalerweise Verwandtenbesuche. Der Präsident des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ), Dr. Thomas Fischbach, hat sich heute mit der Bitte an die Familien gewendet, in diesem Jahr wegen der Coronakrise auf Besuche zu verzichten.

BVKJ-Präsident Dr. Thomas Fischbach: "Die Politiker der einzelnen Bundesländer sehen Privatreisen unterschiedlich streng. Als Kinder- und Jugendärzte bitten wir aber, dass Eltern und Kinder überall in Deutschland zu Hause zu bleiben. Die Pandemie macht auch über Ostern bzw. Pessach und Ramadan keine Pause. Zwar gehen mancherorts die Neuerkrankungen leicht zurück, doch Familienbesuche könnten die kleinen Erfolge der Pandemieeindämmung wieder zunichte machen. Kinder sind "Superspreader", insbesondere ältere Familienangehörige sind gefährdet, wenn Kinder das Virus beim Familienbesuch verbreiten. Darüberhinaus können infizierte Kinder, aber natürlich auch Erwachsene durch Besuche eine ganze Kaskade von Infektionen lostreten - wenn nämlich in den Tagen danach die Neu-Infizierten wiederum andere Menschen treffen, denen sie das Virus weitergeben. Die Auswirkungen der Familientreffen werden wir dann noch viele Wochen später spüren, die Lockerung des Shutdowns kann dadurch in weite Ferne rücken, möglicherweise sogar noch über die Sommerferien hinaus. Unser Gesundheitssystem, das derzeit noch dank des unermüdlichen Einsatzes aller Pflegenden und Ärzte funktioniert, könnte überlastet werden und Patienten nicht mehr angemessen versorgen. Ich bitte daher Eltern und Kinder, in diesem Jahr Pessach, Ostern und Ramadan möglichst als "Kleinfamilie" zu Hause zu feiern - damit die Pandemie so bald wie möglich besiegt ist und wir unser gewohntes Leben wieder aufnehmen können."

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Dies ist eine Pressemeldung des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte e.V. (BVKJ). Der Abdruck dieser Pressemeldung oder von Teilen des Artikels ist unter folgender Quellenangabe möglich: www.kinderaerzte-im-netz.de. Bei Veröffentlichung in Online-Medien muss die Quellenangabe auf diese Startseite oder auf eine Unterseite des BVKJ-Elternportals verlinken. Fotos und Abbildungen dürfen grundsätzlich nicht übernommen werden.