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Das Münchener Modell: Rasche Trennungsregelung zum Wohl des Kindes

Das Münchner Modell soll Eltern, die sich trennen, helfen, möglichst schnell eine einvernehmliche Lösung im Sinne des Kindes zu finden. So genannte Dialoganwälte ermöglichen Eltern Wege der außergerichtlicher Konfliktbeilegung, um unnötigen Streit zu vermeiden und eine möglichst kostengünstige Lösung zu finden. Viele Städte bemühen sich bereits um ein ähnliches Modell ...

Worum geht es beim Münchner Modell ? Beim Münchner Modell geht es um ein beschleunigtes gerichtliches Verfahren am Familiengericht München in Angelegenheiten zum Umgang mit dem Kind, zur Herausgabe, zum Aufenthalt des Kindes und auch zum Sorgerecht. Das Modell wurde 2007 aus der Münchener Richter- und Anwaltschaft initiiert und ist seit Ende 2007 beim Amtsgericht eingeführt.

Ziel ist, die Eltern in ihrer gemeinsamen Verantwortung für ihre Kinder zu stärken.
Dies geschieht durch enge Zusammenarbeit des Familiengerichts, der Rechtsanwälte,
Jugendamtsmitarbeiter, Beratungsstellen, Sachverständigen und Verfahrenspfleger, die den Eltern gemeinsam helfen, einvernehmliche kindeswohlgerechte Lösungen zu finden und zu vermeiden, dass der Streit zwischen ihnen eskaliert.

Es gibt seit Mitte 2007 einen interdisziplinär besetzten Arbeitskreis Münchner Modell am Münchener Familiengericht, der sich regelmäßig trifft. Dieser Arbeitskreis hat einen Leitfaden für die Verfahren entwickelt, der vom Familiengericht zusammen mit der Terminsladung an die Eltern verschickt wird. Die Anwälte haben einen Verhaltenskodex formuliert, den sie freiwillig in diesen Verfahren beachten.

Nach Beginn des Verfahrens findet innerhalb von vier Wochen ein Termin bei Gericht statt, in dem die Eltern ausreichend Zeit finden, ihre Standpunkte und Ansichten darzulegen. Durch den schnellen Termin wird verhindert, dass der Streit der Eltern eskaliert. Früher hat es oft Monate gedauert, bis es zum Gerichtstermin kam. Zeit, in der sich die Konflikte verschärft haben, auch aufgrund der Anwaltsschriftsätze.

Im Münchner Modell sind die Anwälte gehalten, auf herabsetzenden und verletzenden Äußerungen zu verzichten. Es kann sogar ganz auf schriftlichen Vortrag verzichtet werden. Dies hilft, Eskalationen zu vermeiden.

Die Eltern erhalten noch vor der mündlichen Verhandlung Kontakt zur Bezirkssozialarbeit, deren Mitarbeiter zu den Familien gehen. Das Jugendamt wählt eine geeignete Beratungsstelle aus oder die Eltern waren schon von sich aus oder auf Initiative ihrer Anwälte bei einer Beratungsstelle. Teilweise sind die Beratungsstellenmitarbeiter beim ersten Termin bei Gericht dabei und stellen den Beratungsablauf vor. Die Eltern lernen so die Beratungsstelle kennen. Dies senkt ihre Hemmschwelle, sich überhaupt in Beratung zu begeben.

Wird im 1. Gerichtstermin noch keine endgültige einvernehmliche Lösung gefunden, schließt sich entweder eine Beratung oder eine Mediation für beide Eltern an. Beides gibt es entweder kostenfrei oder zu sehr günstigen Bedingungen, damit sich alle Eltern dies leisten können.

Nur wenn die Beratung oder Mediation scheitert, gibt es einen zweiten Gerichtstermin. Dann kann ein Gericht beschließen, wie der Umgang auszusehen hat bzw. wie die Kinder künftig leben oder ein Sachverständigengutachten anordnen.

Für Fälle, in denen es Gewalt gab oder einer oder beide Eltern z.B. wegen Sucht oder einer Persönlichkeitsstörung in der Erziehungsfähigkeit eingeschränkt sind, gibt es besondere Regeln, die in einem Sonderleitfaden zusammengefasst sind, der ebenfalls vom interdisziplinären Arbeitskreis Münchner Modell entwickelt wurde. Hierzu gibt es auch bei den Anwälten einen Arbeitskreis Sonderfälle, der sich regelmäßig trifft. Mehr zum Münchener Modell findet sich auf der Seite des Münchner Anwaltvereins e.V. unter www.muenchener.anwaltverein.de

Anwälte beim Münchner Modell: Dialoganwälte
Einigen Münchener Anwälten ist das Münchener Modell ein besonderes Anliegen. Wählen Sie aus der Liste der Dialoganwälte, die Sie unter www.anwaelte-im-dialog.de finden, eine geeignete Rechtsanwältin/Rechtsanwalt für Sie aus. Die Dialoganwälte können Ihnen auch andere Wege außergerichtlicher Konfliktbeilegung aufzeigen und/oder eine Beratungsstelle/ einen Mediator empfehlen. Ziel der Dialoganwälte ist es, im Sinne des Münchner Modells, unnötigen Streit zu vermeiden und eine möglichst kostengünstige Lösung zu finden.