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Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) kritisiert Entwurf des Präventionsgesetzes

Der jetzt von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Präventionsgesetzes weist aus Sicht des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte einige Mängel und Lücken auf, so BVKJ-Präsident Dr. Wolfram Hartmann heute in Köln.

"Wir freuen uns zwar, dass unsere Forderung nach primärer Prävention für Kinder und eine Erweiterung der gesetzlichen Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugendliche mit Schluss der Lücke im Grundschulalter in den Gesetzesentwurf aufgenommen worden ist. Allerdings soll das Gesetz erst am 01.01.2016 in Kraft treten. Bis dahin, also noch über ein Jahr lang, sind viele GKV-versicherte Kinder und Jugendliche von den wichtigen Vorsorgeuntersuchungen U10, U11 und J2 ausgeschlossen. Das erfüllt uns mit großer Sorge. In der Grundschulzeit zeigen sich bei vielen Kindern Entwicklungsstörungen, die die weitere Schullaufbahn negativ beeinflussen können, wenn sie nicht rechtzeitig erkannt und behandelt werden. Genau dies passiert aber, wenn die Kinder keine Vorsorgeuntersuchungen bekommen; wenn der Kinder- und Jugendarzt sie lediglich sieht, wenn sie wegen akuter Infekte in die Praxis kommen. Bei den Vorsorgeuntersuchungen entdecken Kinder- und Jugendärzte dagegen viele Fehlentwicklungen und können rechtzeitig gegensteuern, zum Teil durch eine Beratung der Eltern, zum Teil durch das Verordnen von Therapien.
Daher wünschen wir uns im Interesse unserer Patienten, dass ALLE Kinder, und nicht nur jeweils ein kleiner Teil jeder Grundschulklasse, schon heute von dem erweiterten Vorsorgeprogramm profitieren können, denn nicht alle gesetzlichen Krankenkassen haben die entsprechenden Untersuchungen in ihrem Angebot.

Des Weiteren fehlt uns im dem vorliegenden Gesetzesentwurf ein klares Bekenntnis zur erfolgreichsten und am besten evaluierten primären Prävention, dem Impfen. Wir Kinder- und Jugendärzte wünschen uns im Rahmen dieses Gesetzes ein nationales Impfkonzept, das Durchimpfungsraten von 95 Prozent sicherstellt.

In diesem Punkt muss also auch noch dringend nachgebessert werden.
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Dies ist eine Pressemeldung des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte e.V. Der Abdruck dieser Pressemeldung oder von Teilen des Artikels ist unter folgender Quellenangabe möglich:
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