Eltern können viel dafür tun, dass Kinder und Jugendliche Karneval nüchtern und gesund verbringen, so Dr. Hermann Josef Kahl weiter:
Vorbild sein
"Der beste Schutz vor Alkoholkonsum sind Eltern, die sich selbst in puncto Alkoholkonsum verantwortungsvoll verhalten.
Grenzen setzen
Setzen Sie Ihren Kindern verbindliche Grenzen! Zum Beispiel: "Um 22 Uhr bist du zu Hause, egal, wie lange deine Freunde wegbleiben dürfen und egal, ob Karneval ist!" Sprechen Sie mit Ihrem Kind über Alkohol. Erklären Sie ihm, wie gefährlich der Konsum von Alkohol insbesondere für das Gehirn ist, reden Sie offen über Gefahren wie Unfälle, aggressives Verhalten, K.O.-Tropfen, sexuelle Übergriffe und Abhängigkeitsrisiko. Bleiben Sie dabei ruhig und sachlich.
Und dann passiert es doch ...
Bleiben Sie ruhig, wenn Ihr Kind angetrunken nach Hause kommt. Machen Sie ihm aber deutlich, dass Sie sich ärgern und dass Sie sich Sorgen machen; kurz und knapp wirkt dabei besser als langes Geschrei.
Schlafen lassen
Lassen Sie Ihr Kind zunächst schlafen. Bleiben Sie bei ihm, wenn Sie den Eindruck haben, es geht ihm schlecht. Sie wissen nie, wie viel und was es getrunken hat. Jugendliche, die sich im Schlaf erbrechen, können am Erbrochenen ersticken. Falls Sie unsicher sind, müssen Sie den Notarzt rufen.
Die Aussprache
Sobald das Kind seinen Rausch überwunden hat, ist ein Grundsatzgespräch fällig. Erklären Sie in ruhigen Worten Ihre Haltung, fragen Sie, wie es zum Rausch kam.
Wie kann ich verhindern, dass mein Kind wieder trinkt?
Treffen Sie klare und verbindliche Vereinbarungen: Kein Alkohol unter 16, weil dies ohnehin auch der Gesetzgeber so vorschreibt! Pflegen Sie den guten Draht zu Ihrem Kind. Bleiben Sie in Kontakt, reden Sie regelmäßig miteinander, zeigen Sie Interesse für den Alltag Ihres Kindes, fördern Sie seinen Mut, NEIN zu sagen, auch wenn alle anderen Alkohol trinken. Wenn Sie nicht weiterwissen, holen Sie sich Rat bei den örtlichen Beratungsstellen."
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Dies ist eine Pressemeldung des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte e.V. Der Abdruck dieser Pressemeldung oder von Teilen des Artikels ist unter folgender Quellenangabe möglich: www.kinderaerzte-im-netz.de. Bei Veröffentlichung in Online-Medien muss die Quellenangabe auf diese Startseite oder auf eine Unterseite des BVKJ-Elternportals verlinken. Fotos und Abbildungen dürfen grundsätzlich nicht übernommen werden.