Kinder- & Jugendärzte im Netz

Ihre Haus- und Fachärzte von der Geburt bis zum vollendeten 18. Lebensjahr

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Die niedergelassene Kinder- und Jugendärztinnen und -ärzte brauchen Schutzausrüstung. Die stationären Kapazitäten können die Herausforderungen allein nicht bewältigen.

Die Politik und alle Akteure im Gesundheitswesen arbeiten mit Hochdruck daran, Kapazitäten im stationären Bereich auszubauen, etwa indem zusätzliche Betten und Personal aus anderen Bereichen in Intensivbetten umgewidmet werden.

„COVID-19-Praxen“ werden eingerichtet, Strukturen angepasst und vereinfacht, zusätzliche Kräfte rekrutiert. Ärzte und Belegschaft der Krankenhäuser leisten Unglaubliches. Dafür gilt den Kolleginnen und Kollegen in den Kliniken und Krankenhäusern unser größter Respekt! Wir sind dankbar für die Arbeit, die sie in dieser Krise Tag für Tag leisten. Schutzkleidung und Atemmasken sind dazu unabdingbar - und sie sollen für Kliniken und Krankenhäuser zügig geliefert werden, verspricht die Politik.

Die mangelnde Ausstattung mit Schutzkleidung und Desinfektionsmitteln betrifft jedoch leider auch in großem Umfang die ambulanten Praxen der Kinder- und Jugendärzt*innen. Und die Konsequenzen daraus sind weitreichend und nicht verantwortbar. „Ungenügend geschütztes medizinisches Personal und Ärzteschaft gefährden nicht nur sich selbst, sondern auch ganz unmittelbar und direkt die Patientinnen und Patienten - und in noch stärkerem Ausmaß die zukünftige medizinische Versorgung, wenn Praxen wegen Infizierungen und Erkrankungen des Personals oder der Ärzte geschlossen werden müssen“, so Dr. Thomas Fischbach, Präsident des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte e.V., (BVKJ). Die niedergelassenen Kinder- und Jugendärzt*innen tun schon jetzt alles in ihrer Macht Stehende, um die größtmögliche Sicherheit ihrer jungen Patientinnen und Patienten zu gewährleisten - vom telefonischen Vorab-Screening über die Trennung von Infekt- und übrigen Patienten oder die Verschiebung nicht zwingend notwendiger Vorsorgeuntersuchungen bis hin zur <link https: www.kinderaerzte-im-netz.de news-archiv meldung article kinder-und-jugendaerzte-fuerchten-infektionsrisiko-im-aerztlichen-notdienst _blank external-link-new-window external link in new>Videosprechstunde.

Die ambulante Erstbegutachtung und die schnelle Weiterleitung von konkreten Verdachtsfällen durch die niedergelassenen Kinder- und Jugendärzt*innen sind von entscheidender Bedeutung für die Bewältigung der Krise. Ohne diese Filterung und Kanalisierung der Patienten würde der stationäre Bereich noch viel schneller an seine Grenzen stoßen. Allein, ohne Mitwirken der niedergelassenen Praxen der Kinder- und Jugendärzt*innen können die Krankenhäuser das Aufkommen an Corona-Patienten nicht bewältigen. Und wenn zu viele Kinder- und Jugendarztpraxen schließen müssen, werden alle Kinder und Jugendlichen mit Infekten oder chronischen Erkrankungen, also letztlich alle ehemals ambulant behandelten Patienten, in der neu geschaffenen Notfallstruktur für Corona-Patienten oder den Krankenhäusern landen und dort die dringend für die Corona-Behandlung benötigten Kapazitäten zusätzlich blockieren.

Der BVKJ fordert deshalb eindringlich von der Politik, die gemachten Zusagen zur Ausstattung der ambulanten Versorgung einzuhalten und die Praxen schnellstmöglich mit Schutzausrüstung und Desinfektionsmittel zu versorgen. Die Bekämpfung der Corona-Pandemie kann nur gelingen, wenn ambulanter und stationärer Sektor effektiv zusammenarbeiten. Ohne den weiteren Betrieb der Praxen von Kinder- und Jugendärzt*innen kann dies nicht gelingen. „Den Eltern sagen wir: Wir werden weiter alles geben, um ihre Kinder bestmöglich zu versorgen, wenn man uns lässt!“, versichert Dr. Thomas Fischbach.

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Dies ist eine Pressemeldung des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte e.V. (BVKJ). Der Abdruck dieser Pressemeldung oder von Teilen des Artikels ist unter folgender Quellenangabe möglich: www.kinderaerzte-im-netz.de. Bei Veröffentlichung in Online-Medien muss die Quellenangabe auf diese Startseite oder auf eine Unterseite des BVKJ-Elternportals verlinken. Fotos und Abbildungen dürfen grundsätzlich nicht übernommen werden.