Geflüchtete Frauen oder Eltern ohne Papiere besitzen häufig kein offizielles Dokument, das die Geburt ihres Kindes in Deutschland belegt und seine Identität nachweist. Die Folge: ohne eine Geburtsurkunde oder wenigstens einen Auszug aus dem Geburtenregister bekommen die Kinder auch nicht die wichtigen Vorsorgeuntersuchungen, die dafür sorgen sollen, dass die Kinder gesund groß werden, dass Krankheiten früh erkannt und behandelt werden.
"Im Moment hören wir von unseren Kolleginnen und Kollegen überall in Deutschland, dass immer wieder Kinder aus Flüchtlingsfamilien keine Geburtsurkunden bekommen. Damit sind sie für Ämter und Krankenkassen unsichtbar - ein unhaltbarer Zustand," so Dr. Thomas Fischbach, Präsident des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ). "Wir fordern daher die Politik auf, diesen Missstand schnellstmöglich zu beheben. Jedes Kind, das in Deutschland geboren wird, braucht eine Geburtsurkunde. Dies ist das Recht eines jeden Kindes, dazu hat sich Deutschland mit der Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention ausdrücklich verpflichtet! Solange die Ausgabe von Geburtsurkunden noch nicht bundesweit funktioniert, sollten die zuständigen Standesämter den Auszug aus dem Geburtenregister, der von vielen Behörden als amtliches Dokument anerkannt wird, automatisch an die Eltern von Neugeborenen ohne Papiere übergeben. Mit dem Registerauszug können die Mütter für ihre Neugeborenen auch ohne Geburtsurkunde Untersuchungsscheine für Vorsorgeuntersuchungen erhalten und auch später bei anderen Stellen die Existenz ihres Kindes wenigstens belegen. Wir können nicht hinnehmen, dass Kinder in unserem Land medizinisch nicht versorgt werden, weil sie für Ämter und Kassen unsichtbar sind!
Berlin/Köln, Juni, 2016
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