Kinder und Jugendliche im Lockdown
Die vierte Welle der Pandemie überrollt derzeit Deutschland. Trotz einer allgemeinen Impfempfehlung für alle Erwachsenen sind nur knapp 68% der Bevölkerung vollständig geimpft - mit großen regionalen Unterschieden. Im Rahmen der Maßnahmen, die im Wesentlichen zum Schutz erwachsener Risikopersonen ergriffen wurden, haben wir den Kindern und Jugendlichen in den zurückliegenden Monaten der Pandemie zu viel zugemutet. Sie haben unter den Lockdown-Maßnahmen stark gelitten, und viele werden mit vermutlich bleibenden gesundheitlichen und seelischen Schäden leben müssen.
Eine möglichst ungehinderte soziale und kulturelle Teilhabe der jungen Generation darf nicht erneut in Frage gestellt werden.
Kinder und Jugendliche brauchen Kita und Schule!
Bevor nicht alle anderen Möglichkeiten der Pandemiebekämpfung ausgeschöpft sind, sollte keinesfalls eine Schließung von Kindertagesstätten und Schulen wie in den bisherigen pandemischen Wellen in Erwägung gezogen werden. Kindertagesstätten und Schulen können und sollen offenbleiben, wenn die in der AWMF-Leitlinie empfohlenen Hygieneregeln konsequent eingehalten werden (AHA-Regeln + Masken + Lüften).
Kinder und Jugendliche schützen - aber richtig!
Kinder müssen möglichst vor einer Ansteckung geschützt werden. Ein ungehindertes Durchlaufen von Infektionen in Bildungseinrichtungen ist nicht akzeptabel. Ab 12 Jahren steht eine Impfung zur Verfügung. Eine Zulassung für Kinder ab 5 Jahren ist zeitnah zu erwarten.
Grundsätzlich aber sollten alle Erwachsenen im Umfeld der Kinder geimpft sein. Dies betrifft die Eltern und besonders aber alle Mitarbeiter/innen in Kindertagesstätten und Schulen. Für letztere sollte generell 2G eingeführt werden. Der Nachweis eines einzelnen unauffälligen Testergebnisses allein ist keine Garantie dafür, dass die getestete Person nicht infiziert ist und das Virus nicht doch weitergeben kann. Zusätzlich zu 2G sollte das Personal regelmäßig getestet werden (2G plus).
Weiterhin sollte 2G für Erwachsene überall dort gelten, wo Kinder und Jugendliche sich im Rahmen ihrer sozialen Teilhabe außerhalb der Familie aufhalten: an allen geschlossenen öffentlichen Orten, besonders in Sportvereinen, Schwimmbädern, Gaststätten und Behörden. Die Erwachsenen werden ihrer Verantwortung für die nachwachsende Generation nur dann gerecht, wenn sie sich selbst impfen lassen. Das gilt grundsätzlich natürlich auch für Eltern.
Politische Verantwortung für Kinder und Jugendliche
Wir fordern die geschäftsführende Bundesregierung und die mögliche neue Koalition auf, in der Pandemieplanung endlich prioritär die junge Generation zu berücksichtigen: Werden Sie Ihrer Verantwortung für Kinder und Jugendliche gerecht, priorisieren Sie den Schutz und die Rechte der nachwachsenden Generation und schaffen Sie sichere und förderliche Bedingungen für ein altersgemäßes Aufwachsen! Denn gesundes Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen erfordert beides: Infektionsschutz und Möglichkeit zur sozialen Teilhabe.
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Zum Hintergrund: Kinder und COVID-19
Die primäre Krankheitslast durch COVID-19 bei Kindern ist gering, eine Erkrankung verläuft meist ohne Krankheitszeichen oder mild. Selten kann eine überschießende Immunreaktion mit schweren Krankheitssymptomen auftreten. Seit Mai 2020 sind dem Register der Deutschen Gesellschaft für Pädiatrische Infektiologie insgesamt 455 Fälle gemeldet worden (Stand 14.11.2021). Long-Covid oder Post-Covid Symptome gibt es auch bei Kindern, die Häufigkeit ist nicht bekannt, sehr wahrscheinlich sind sie aber geringer als bei Erwachsenen. Es ist schwierig, zwischen Long-Lockdown und Long-Covid zu unterscheiden, da die Symptome sich sehr ähneln. Die Studienlage dazu ist noch nicht belastbar.
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Dies ist eine gemeinsame Pressemeldung der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendmedizikn e.V. (DGKJ) des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte e.V. (BVKJ). Der Abdruck dieser Pressemeldung oder von Teilen des Artikels ist unter folgender Quellenangabe möglich: www.dgkj.de oder www.kinderaerzte-im-netz.de. Bei Veröffentlichung in Online-Medien muss die Quellenangabe auf eine dieser Startseiten oder auf eine Unterseite von diesen Seiten verlinken. Fotos und Abbildungen dürfen grundsätzlich nicht übernommen werden.