Flüchtige, stark riechende Pflanzenextrakte, die zur Luftverbesserung oder auch als Erkältungsmittel zur äußerlichen Anwendung oder zur Inhalation angeboten werden, können bei Säuglingen schon nach Verschlucken weniger Tropfen oder wenn sie versehentlich in Nase oder Rachen gelangen zu Erstickungsanfällen führen. Auch Haut- und Mundrötungen sowie Bauchschmerzen und Erbrechen können durch Kontakt mit diesen Substanzen ausgelöst werden. Duftöle sollten deshalb nicht in Reichweite von kleinen Kindern aufbewahrt werden. Spritzer auf der Haut und Augen sollten unter fließendem Wasser ausgespült werden. Nach versehentlicher Einnahme eines Öls sollten Eltern dem Kind reichlich Tee oder Leitungswasser zu trinken geben. In jedem Fall sollten sie ein Giftinformationszentrum oder einen Kinder- und Jugendarzt bzw. Arzt verständigen, da weitere Maßnahmen erforderlich sein können.
Sehr giftig sind u.a. Kampher, Eukalyptusöl (Cineol) und Menthol. Etwas weniger giftig sind Terpentinöl, Orangen- und Zitronenschalen- sowie Teebaum- und Nelkenöl.
Auf Lampenöle verzichten
Seit 1999 dürfen deutschlandweit und seit 2000 europaweit keine gefärbten und parfümierten Lampenöle verkauft werden, da sie Kinder aufgrund des Duftes und der bunten Farbe immer wieder probierten. Diese Lampenöle sind jedoch gesundheitsschädlich und können im Extremfall zum Tode führen. Restbestände sollten deshalb entsorgt werden, wenn kleine Kinder im Haushalt sind. Denn selbst wenn das Kind nur geringe Mengen schluckt, kann die Flüssigkeit leicht in die Lunge gelangen und dort Schäden verursachen. Eltern sollten bei einem Verdacht umgehend ärztliche Hilfe holen.
Auch die als Ersatz angebotenen ungefärbten und unparfümierten Öle sollten immer außer der Reichweite von Kindern aufbewahrt werden. Eltern kleiner Kinder rät das Bundesinstitut für Risikobewertung davon ab, derartige Lampenöle überhaupt im Haushalt zu verwenden. Es empfiehlt darüber hinaus eine Ausweitung des Verkaufsverbotes auf ungefärbte und unparfümierte Lampenöle auf Paraffin- oder Petroleumbasis.
Auch andere, vergleichbare Zubereitungen, wie etwa flüssige Anzünder, Petroleum oder Feuerspuckflüssigkeiten stellen eine Gesundheitsgefahr dar.