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Ertrinkungsgefahren im Garten

Kürzlich ist ein fast 4-jähriges Mädchen in Halle in einem Nachbarsteich ertrunken. Liegt die Verantwortung beim Eigentümer? Die Kreispolizeibehörde in Gütersloh setzt sich mit der Problematik "Gartenteich" auseinander...

Gartenteiche und Regentonnen können für Kleinkinder lebensgefährlich sein. Ertrinken zählt zu einer der häufigsten Unfallursachen im Kleinkindalter. Beim Unfall können die Besitzer zur Rechenschaft gezogen werden. Daher sollten in jedem Fall die Anlagen kindersicher gestaltet sein...

Ertrinken ist keine Frage der Wassertiefe
Kürzlich ist in Halle ein fast 4-jähriges Mädchen in einem flachen Nachbarteich ertrunken, berichtet die Kreispolizeibehörde Gütersloh. Dieser Fall zeigt, dass auch noch Kleinkinder in wenigen Zentimeter flachem Wasser ertrinken können, wenn sie plötzlich mit dem Gesicht darauf fallen oder in Panik geraten. Gleiches gilt für gering gefüllte Regentonnen. Zivilrechtliche Auseinandersetzungen gab es in der Vergangenheit des Öfteren dann, wenn nach solchen Unfällen Kinder wiederbelebt wurden und es um die Erstattung der lebenslangen Folgekosten einer Behinderung ging.

Wer haftet?
Der Bundesgerichtshof hat sich 1994 mit den Grenzen der Verkehrssicherungspflicht gegenüber Kindern befasst. Hier die wichtigsten Auszüge: "Es muss nicht jeder abstrakten Gefahr vorbeugend begegnet werden, eine absolute Sicherheit kann und muss nicht gewährleistet werden. (...) Das gilt grundsätzlich auch für den Schutz von Kindern. Freilich ist bei ihnen in besonderem Maße auf diejenigen Gefahren Bedacht zu nehmen, die ihnen aufgrund ihrer Unerfahrenheit, ihres Leichtsinns und Spieltriebes drohen. Jeder Grundstückseigentümer muss daher wirksame und auf Dauer angelegte Schutzmaßnahmen ergreifen, um Kinder vor Unfällen als Folge ihrer Unerfahrenheit und Unbesonnenheit zu schützen, wenn ihnen bekannt ist oder sein muss, dass sie sein Grundstück - befugt oder unbefugt - zum Spielen benutzen und die Gefahr besteht, dass sie sich dort an gefährlichen Gegenständen zu schaffen machen und dabei Schäden erleiden können."

Individuelle Sicherungspflicht
Ob demnach Garenteichbesitzer einen Zaun oder ein Drahtgitter um den Teich ziehen und/oder ihr Grundstück durch einen Zaun sichern müssen, hängt von den Gegebenheiten des Einzelfalles ab. Wohnen kleine Kinder in der Nähe? Gibt es Absprachen zwischen den Nachbarn über Teich und Umzäunung bzw. Gestaltung der Gartengrenze? Kommen kleine Kinder zu Besuch? Antworten darauf wären entscheidend für die Beantwortung der Frage, ob eine Sicherungspflicht begründet werden könnte. Das Landgericht Bielefeld hat 1996 in einem Urteil festgestellt, dass Besitzer von Gartenteichen nicht grundsätzlich zur Verantwortung zu ziehen sind, wenn Kinder durch Sturz ins Wasser zu Schaden kommen.