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Fahrrad fahren im Winter

Zwar bleibt es auch bei guter Ausstattung immer noch riskant, auf glatten Straßen Fahrrad zu fahren. Doch bei Nässe stoppen moderne Fahrradbremsen bereits wirksam. Mittlerweile gibt es auch Beleuchtungssysteme, die bei jedem Wetter zuverlässig arbeiten...

Zwar sind Spikes für Fahrräder im Gegensatz zu Autoreifen zugelassen, dennoch können auch sie auf der eisglatten Fahrbahn rutschen. Ist die Fahrbahn im Winter dagegen geräumt bzw. nur nass, kann - mit der richtigen Ausstattung - der "Drahtesel" auch im Winter eingesetzt werden. Eltern sollten ihre Kinder jedoch darauf hinweisen, dass bei nasser Fahrbahn sich der Bremsweg verlängert. Auch die Bremsen sollten im Winter regelmäßig inspiziert werden, da Nässe und Streusalz ihre Funktion beeinträchtigen können.

Nur gut sichtbar am Verkehr teilnehmen
Insbesondere in der "dunkleren Jahreszeit" ist es wichtig, für andere Verkehrsteilnehmer deutlich sichtbar zu sein. Helle Kleidung und Bänder mit reflektierender Mikroprismenfolie, die um die Fußgelenke und Oberarme oder als Schärpe am Oberkörper getragen werden können, sorgen für zusätzliche Sicherheit.
Am Rad selbst ist häufig die Verkabelung der Lichtanlagen defekt. Weniger pannenanfällig als die einfache Verkabelung ist hier eine doppelte Kabelführung, wie es sie mittlerweile bei den neuen Fahrrädern gibt. Auch ältere Modelle können aber damit nachgerüstet werden.

Laut Straßenverkehrs-Zulassungsordnung sind ein Scheinwerfer und ein weißer Reflektor vorne, eine rote Schlussleuchte mit Reflektor und ein roter Großflächenrückstrahler hinten erforderlich. Scheinwerfer und Schlussleuchte müssen mit einem Dynamo kombiniert sein. Für Rennräder und Mountainbikes ohne eigene Lichtanlage wird vom Handel eine Vielzahl leistungsfähiger Batterie-gespeister Scheinwerfer und Rückleuchten mit Prüfzeichen angeboten. Die Pedale müssen nach vorn und nach hinten wirkende Reflektoren haben. Die beiden Laufräder sind jeweils mit zwei um 180 Grad versetzt angebrachten gelben Speichenrückstrahlern zu bestücken. Alternativ dürfen auch ringförmige reflektierende weiße Streifen an den Reifen, den Felgen oder in den Speichen das Fahrrad zu den Seiten hin kenntlich machen.