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Fahrradhelme gehören nicht auf den Spielplatz

Fahrradhelme, die im Verkehr lebensrettend sein können, haben ebenso wie Schals, Kapuzen und Kordeln nichts auf dem Spielplatz verloren. Denn an den Spielgeräten können Kinder damit leicht hängen bleiben und sich im Extremfall strangulieren…

Schals, Kapuzen, Kordeln und auch moderne Schlüsselanhänger, die man um den Hals hängen kann, können sich insbesondere beim Rutschen oder auf Klettergeräten leicht verhaken und, wenn sie sich um den Hals zuziehen, den Kindern damit die Luft abschnüren. Auch Fahrradhelme, die im Verkehr das Verletzungsrisiko erheblich reduzieren können, stellen auf dem Spielplatz eine tödliche Gefahr dar. Ein achtjähriges Mädchen aus Oberhausen (Augsburg) ist diesen Monat in einem Seil-Klettergerät (Hängebrücke mit großschmaschigem Netz) mit seinem Fahrradhelms hängen geblieben und hat sich so stranguliert. Es erlag im Krankenhaus seinen schweren Verletzungen. Klettergeräte sind in der Regel so engmaschig konzipiert, dass kein Kopf hindurchpasst, oder so grobmaschig, dass ein Kopf leicht hindurchrutscht. Bei den Kalkulationen gehen Konstrukteure von normalen Kopfgrößen aus, und nicht von Kindern, die einen Fahrradhelm tragen, der den Kopfumfang deutlich vergrößert.

Gurte, Schnüre, Kapuzen, Bändchen oder Schals sind nicht nur auf dem Spielplatz gefährlich, auch beim Klettern auf Bäumen und Herumtoben auf Hochbetten oder anderen höheren Möbeln können Kinder sich verletzen. Eltern sollten deshalb wenn möglich Schnüre, Kordeln oder Kordelstopper von den Kleidungsstücken ihres Kindes entfernen bzw. beim Neukauf Klettverschlüsse bevorzugen und auf Jacken mit Kapuzen, Schnüren oder Kordeln verzichten. Schlüsselanhänger in Form von langen Bändern sollten am besten gar nicht in Kinderhände. Beim Spielplatzbesuch muss das Kind auf jeden Fall den Helm abnehmen.

Weitere Informationen zum Thema "Kindersicherheit" erhalten Sie auf den Merkblättern Kinderunfälle der "Kommission Unfälle im Kindesalter", die Sie hier kostenlos downloaden können.