Nach den Berichten der Bundesregierung der letzten Jahre zur Kinderarmut leben ein Viertel aller Kinder und Jugendlichen an der Armutsgrenze. Die jetzt beschlossenen Regelungen helfen dieser wichtigen Zielgruppe nicht. Es erscheint auch fraglich, ob diese halbherzigen Beschlüsse Paare motivieren können, Kindern eine Lebenschance zu geben.
„Wichtiger“, so der Dr. Wolfram Hartmann, Präsident des BVKJ, „wäre ein ausreichendes Angebot an gebührenfreien Kindertageseinrichtungen ab dem vollendeten 2. Lebensjahr, die personell so besetzt sind, dass sie Kinder umfassend fördern und familiäre Erziehungs- und Bildungsdefizite ausgleichen können. Nur mit solchen Maßnahmen können wir den Bedürfnissen von Kindern und ihren Eltern wirklich gerecht werden.“