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Flugreisen mit Kindern: Am sichersten in anerkannten und altersgerechten Rückhaltesystemen

Untersuchungen des TÜVs Rheinland und des Luftfahrtbundesamtes haben gezeigt, dass bei starken Turbulenzen, Bremsmanövern wie bei Startabbruch oder bei einer Notlandung, Kinder bis sechs Jahre am besten in einem anerkannten und altersgerechten Kinderrückhaltesystem aufgehoben sind ...

Kinder bis zwei Jahre können entweder auf dem Schoß eines Erwachsenen mit einem Zusatzgurt oder auf einem eigenen Sitz mit einem geeigneten Kindersicherungssystem im Flugzeug mitreisen. „Am sichersten, doch für viele Familien zu teuer, ist die letztere Variante. Viele Kleinkinder fliegen in punkto Sicherheit deshalb immer noch zweitklassig“, kritisiert Dr. Jörg Schriever, Beauftragter Kinderunfälle des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ). Auch für Kinder über zwei Jahren gelten keine speziellen Vorschriften. Untersuchungen des TÜVs Rheinland und des Luftfahrtbundesamtes haben gezeigt, dass bei starken Turbulenzen, Bremsmanövern wie bei Startabbruch oder bei einer Notlandung, Kinder bis sechs Jahre am besten in einem anerkannten und altersgerechten Kinderrückhaltesystem aufgehoben sind. Befinden sich Kinder bis zwei Jahren auf dem Schoß ihrer Eltern ohne Gurt, kann man es bei einem Notfall mit großen Fliehkräften nicht mehr festhalten und fliegt unkontrolliert durch die Gegend. Andererseits wird es beim Startabbruch und starkem Abbremsen mit dem eigenen Oberkörper gegen den vorderen Sitz gequetscht. Der Beckengurt kann, wenn er Vorschulkinder z.B. bei heftigen Turbulenzen zurückhält, Verletzungen im Bauch- und Beckenbereich verursachen.

Da es z. Zt. kein einheitlich zertifiziertes Kinderrückhaltesystem für alle Flugzeugtypen gibt, müssen Eltern in der Regel flugzeugtaugliche Autokindersitze nutzen. Das Bundesamt der deutschen Fluggesellschaften BDF hat eine Liste der für Flugzeuge zugelassenen Kinderrückhaltesysteme zusammengestellt. „Sicherheit sollte speziell für Kinder keine Frage des Preises sein“, fordert der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte BVKJ. Doch bisher bieten nur wenige Fluggesellschaften Preisminderungen für Kleinkinder auf eigenen Sitzplätzen an. Falls keine eigenen Kindersicherheitssitze in Flugzeugen bereitgestellt werden, müssen in naher Zukunft alle Kinderrückhaltesysteme für das Auto gleichzeitig auch für die Flugzeuge aller Airlines geprüft und zugelassen sein, so die Forderung. Bis dahin sollten Eltern sich im Reisebüro nach den Rabatten für einen zusätzlichen Kindersitz erkundigen sowie erfragen, ob die Möglichkeit besteht, freie Sitze kostenlos zu nutzen – und wenn ja, ab wann Eltern dies erfahren und planen können“, rät Dr. Schriever.

Neben vielen anderen Luftfahrtverbänden möchten auch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) und das Luftfahrt-Bundesamt die Doppelbelegung von Sitzen im Flugzeug durch den einheitlichen Einsatz von qualifizierten Kindersitzen ersetzen – auch für Kinder über zwei Jahren. Diese richtige Entscheidung ist überfällig und sollte möglichst bald getroffen werden.

Quellen: AAP News, Pediatrics, ADAC; TÜV Rheinland