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Forderungen des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) e.V. zur Telematik

Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte sieht die Notwendigkeit der Digitalisierung auch im Gesundheitswesen – und ist selbst einer der Vorreiter auf diesem Gebiet.

Der BVKJ fordert zur Telematik:

  • Kostenneutrale und nachhaltige Finanzierung für die Arztpraxen
  • Aussetzung der Anbindungspflicht, bis die technischen Voraussetzungen für die Erfüllung des gesetzlichen Auftrages geschaffen sind
  • Sicherstellung der Patientenversorgung auch bei Funktionsfehlern der Telematik
  • Gewährleistung der Sicherheit der Patientendaten unter den höheren Ansprüchen des neuen Datenschutzrechts

Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte sieht die Notwendigkeit der Digitalisierung auch im Gesundheitswesen – und ist selbst einer der Vorreiter auf diesem Gebiet.

In der Entwicklung der Telematik aber gibt es Probleme über Probleme: Bisher kein tatsächlich funktionierender Nutzen der eGK über die schon lange gegebenen Funktionen der Versichertenkarte hinaus, anhaltende technische Probleme in den Modellversuchen, Monopolstellung eines einzigen Hardwareanbieters und eine erkennbar unzureichende Finanzierung der Einführung der Telematik.

Die Anbindung von rund 100.000 Ärztepraxen bis zum Ende des Jahres 2018 ist nicht durchführbar. Nach wie vor gibt es nur einen Anbieter, der die Konnektoren für den Anschluss der Praxen an die TI bereitstellt. Zwar haben für dieses Frühjahr weitere Hersteller ihren Markteintritt angekündigt, doch ob das zeitgerecht geschieht, ist offen. Vor der Umsetzung der Pflicht zur Anbindung der Praxen muss die Monopolstellung eines Anbieters für die Konnektoren beendet sein.

Die Finanzierung muss den tatsächlichen Kosten der niedergelassenen Ärzte für Investition, Betrieb und administrativen Mehraufwand gerecht werden. Das System der GKV als Nutznießer der Telematik muss die Umsetzung nachhaltig finanzieren.

Die Umsetzung in der Praxis muss reibungsfrei funktionieren. Vor der verbindlichen Umsetzung durch alle niedergelassenen Ärzte müssen Fragen des zuverlässigen Datentransfers, des Datenschutzes und des barrierefreien Zugangs zum System für alle Patienten geklärt sein. Hierzu gehört auch die Klärung der Frage, wie die Versorgung von Patienten, die ihre zur eGK gehörende Pin in der Arztpraxis nicht selbst eingeben können, sichergestellt wird.

Wer Desaster à la LKW-Maut oder BER riskiert, gefährdet die Versorgung von Millionen Patienten!

Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte fordert:

  • Die vollumfängliche Finanzierung der Telematik muss durch die Gesetzlichen Krankenkassen nachhaltig sichergestellt werden.
  • Ein reibungsfreier Testbetrieb muss der Anbindung der Praxen vorausgehen – Patienten und Ärzte dürfen nicht zum Versuchskaninchen werden.
  • Die Frist zur Anbindung der Praxen an die Telematik muss zwingend von Ende 2018 bis mindestens Ende 2020 verlängert werden!
  • Die Versorgung der Patienten darf nicht durch zusätzliche Belastung der Praxen mit Anforderungen an EDV, Personal und Bürokratie gefährdet werden. Zugangshindernisse wie die Pin dürfen die Versorgung von Patienten nicht gefährden.

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Dies ist eine Pressemeldung des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte e.V. Der Abdruck dieser Pressemeldung oder von Teilen des Artikels ist unter folgender Quellenangabe möglich: www.kinderaerzte-im-netz.de. Bei Veröffentlichung in Online-Medien muss die Quellenangabe auf diese Startseite oder auf eine Unterseite des BVKJ-Elternportals verlinken. Fotos und Abbildungen dürfen grundsätzlich nicht übernommen werden.