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Fraktionsübergreifender Gesetzentwurf zur rituellen Beschneidungen bei Jungen: „Gesetzentwurf entspricht Kindeswohl!“

Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) begrüßt den fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf zur rituellen Beschneidung von Jungen, den die SPD-Abgeordnete Marlene Rupprecht zusammen mit den Abgeordneten Katja Dörner, Caren Marks, Rolf Schwanitz und Diana Golze von der Fraktion die Linke nun vorgelegt haben. Der Gesetzentwurf erlaubt den Eltern die Beschneidung, sofern der Sohn 14 Jahre alt und damit einsichts- und urteilsfähig ist. Die Beschneidung soll nach den Regeln der ärztlichen Kunst durch einen Facharzt für Kinderchirurgie und unter Zuhilfenahme wirksamer Schmerzbehandlung erfolgen...

Der Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) begrüßt den fraktionsübergreifenden Gesetzentwurf zur rituellen Beschneidung von Jungen, den die SPD-Abgeordnete Marlene Rupprecht zusammen mit den Abgeordneten Katja Dörner, Caren Marks, Rolf Schwanitz und Diana Golze von der Fraktion die Linke nun vorgelegt haben. Der Gesetzentwurf erlaubt den Eltern die Beschneidung, sofern der Sohn 14 Jahre alt und damit einsichts- und urteilsfähig ist. Die Beschneidung soll nach den Regeln der ärztlichen Kunst durch einen Facharzt für Kinderchirurgie und unter Zuhilfenahme wirksamer Schmerzbehandlung erfolgen.

Dr. Wolfram Hartmann, BVKJ-Präsident: „Anders als bei dem Gesetzentwurf der Bundesregierung, den wir ablehnen, berücksichtigt der nun vorgelegte Gesetzentwurf das Kindeswohl und das Recht auf körperliche Unversehrtheit Minderjähriger. Jungen werden somit in ihrem Recht auf körperliche Unversehrtheit nicht schlechter gestellt als Mädchen. Der Gesetzentwurf ist daher ein guter Kompromiss. Er entspricht weitgehend den Forderungen des BVKJ und dem neuen Bundeskinderschutzgesetz. Nicht einwilligungsfähige Jungen können nicht mehr ohne ihre Einwilligung irreversiblen Eingriffen an ihrer intakten Körperoberfläche ausgesetzt werden. Wir Kinder- und Jugendärzte hoffen, dass dieser Kompromissvorschlag eine klare Mehrheit im Deutschen Bundestag findet und der Vorschlag der Bundesregierung abgelehnt wird.“