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Frostschutzmittel & Co. vor Kindern sichern

Kühlerfrostschutzmittel, Scheiben- und Türschlossenteiser können Kindern durchaus schmecken. Ihr Inhalt ist jedoch giftig und kann Organschäden verursachen. Im Extremfall kommt es zu sogar lebensbedrohlichen Vergiftungen...

Kinder probieren gerne aus, was sie in die Hände bekommen. Schmeckt es auch noch süßlich wie Kühlerfrostschutzmittel, können es größere Mengen werden. Der darin enthaltene Alkohol (Ethylenglykol bzw. Glykol) ist jedoch giftig. Schon ein Schluck kann zu schweren Organschäden führen - mehr zu lebensbedrohlichen Vergiftungen.

Enteiser fürs Türschloss und Scheibenreiniger enthalten zwar weniger Glykole, dennoch sind sie schädlich. Testen Kinder diese Substanzen, so haben sie in den ersten Stunden keine auffällige Symptome. Eine Vergiftung kann später aber zu Herz-, Lungen- und Nierenschäden führen.

In Scheibenenteisern und Frostschutzmitteln für Scheibenwaschanlagen befinden sich ebenfalls große Mengen an schädlichen Alkoholen (beispielsweise Isopropanol). Diese nimmt der Körper ähnlich wie Trinkalkohol (Ethanol) auf. Allerdings ist er deutlich giftiger, so dass schon ein Schluck bei kleinen Kindern zu Müdigkeit, Erregung und Gleichgewichtsstörungen führt, mehr davon verursacht Blutzuckerentgleisungen, Atem- und Kreislaufstörungen. Glücklicherweise schmecken konzentrierte Alkohollösungen sehr scharf, so dass Kinder meist nur wenig probieren. Verschluckt sich das Kind allerdings, kann es zu Lungenschäden kommen.

Nummer der Giftnotrufzentrale parat halten
Autoprodukte wie Frostschutzmittel sollten daher für Kinder nicht zugänglich sein. Vermeiden Sie es, Scheibenreinigungsmittel, Enteiser usw. in Flaschen umzufüllen, damit das Kind die Flüssigkeit nicht mit einem Getränk verwechselt. Legen Sie sich am besten eine Liste der wichtigsten Telefonnummern mit der Giftnotrufnummer an. Wenden Sie sich bei einem Vergiftungsunfall sofort an eine nahe gelegene Giftnotrufzentrale. Die Spezialisten dort können mit Hilfe der Angabe des Produktes und des Hergangs klären, ob und welche Maßnahmen ergriffen werden müssen.

Informationen zu Sofortmaßnahmen finden Sie hier.