Kinder- & Jugendärzte im Netz

Ihre Haus- und Fachärzte von der Geburt bis zum vollendeten 18. Lebensjahr

Herausgeber:

Für Masern-Impfung fällt keine Praxisgebühr an

Immer wieder kommt es in Deutschland zu größeren Masern-Ausbrüchen. Schuld sind große Impflücken. In Hessen ist beispielsweise nur gut ein Viertel der Kinder ausreichend gegen die Infektionskrankheit geschützt. Dabei sind die Komplikationen keineswegs zu unterschätzen...

Viele Kinder in Hessen sind nicht ausreichend gegen Masern geimpft, kritisiert Hessens Sozial- und Gesundheitsministerin Silke Lautenschläger. Nur knapp zwei Drittel der hessischen Kinder sind einmal, lediglich 27% zweimal gegen Masern geimpft. Das reicht nicht aus, betont die Ministerin - und unterstützt damit die Meinung des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte. Hinzu kommt, dass diese Zahlen auf den Großteil Deutschlands übertragbar sind.

Wegen des ungenügenden Impfschutzes kommt es immer wieder zu Masern-Ausbrüchen. Dabei sind auch Erwachsene gefährdet, Komplikationen können im schlimmsten Fall tödlich enden. Das Risiko der Masern-Impfung ist dagegen gering. Die Kosten für diese von der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut empfohlene Kinderimpfung übernehmen die Krankenkassen und erheben dafür keine Praxisgebühr. Zur ersten Impfung gegen Masern, in Kombination mit dem Impfschutz gegen Mumps und Röteln, rät die STIKO zwischen dem 12. und 15. Lebensmonat, die zweite Impfung etwa vier Wochen später.